Großkrut: Kein Blaulicht für "Buschdoktor"

Busch ist sauer
Mediziner hat den juristischen Kampf um eine Genehmigung für sein Blaulicht verloren.

"Ich finde das extrem zynisch den Patienten gegenüber." Ulrich Busch versteht die Welt nicht mehr.

Der Landarzt aus Großkrut, Bezirk Mistelbach, hat vor dem Landesverwaltungsgericht um eine Blaulichtgenehmigung für sein Fahrzeug gekämpft – und verloren. Dabei ist der als "Buschdoktor" bekannte Arzt ausgebildeter Notfallmediziner in einem 40 Quadratkilometer großen Sprengel und wird nicht nur von seinen Patienten sondern sogar von "Notruf 144 NÖ" immer wieder zu Unfällen und Einsätzen gerufen. Und selbst die würden das Blaulicht für den Mediziner befürworten. "Ich werde nur dann alarmiert, wenn der Notarzt nicht verfügbar ist und dann darf ich nicht mit Blaulicht fahren", ärgert er sich. Das Skurrile daran: Am Wochenende, während seines Bereitschaftsdienstes, darf er das Warnsignal einschalten.

Das Urteil ist deutlich. So wird darin festgehalten, dass ein öffentliches Interesse an der Verwendung des Blaulichts fehlt. Denn Busch sei in den vergangenen zwei Jahren lediglich zehn Mal seitens "Notruf 144 NÖ" alarmiert worden, zudem sei bei den Fällen zusätzlich auch ein Notarztwagen vor Ort gewesen. Zudem stehe in Mistelbach durchgehend ein Notarztwagen zur Verfügung, der innerhalb der Hilfsfrist von 15 bis 20 Minuten vor Ort sein könne. Für die Bewilligung, so heißt es, fehle die gesetzliche Grundlage.

"Das ist doch absolut Banane", meint Busch dazu. 20 Minuten brauche der Notarzt locker. Und auch nur, wenn er gerade keinen anderen Einsatz habe. Dazu komme, dass er in zwölf Fällen von Patienten direkt kontaktiert wurde.

"Es geht doch einfach darum, schnell durch die Ortschaften zu kommen und dass man gehört wird. Die Zeit, die ich verplempere, ist die Zeit der Patienten. Ich habe keine Ahnung, wo die Grenze des öffentlichen Interesses ist. Ist es ein Leben, oder zwei? Aber ich stelle auch den Totenschein aus." Generell stellt Busch auch die 20-Minuten-Hilfsfrist in Frage. "Nach acht Minuten tritt der Hirntot ein", sagt er.

Einspruch

Beim Land wurde zuletzt argumentiert, dass laut ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes restriktiv vorzugehen sei. Es soll schließlich keine "Blaulicht-Überflutung" eintreten. Dieser Argumentation zufolge wurde auch einem Hausarzt aus dem Bezirk Amstetten das Blaulicht verweigert, obwohl der Notarzt nicht überall innerhalb 20 Minuten vor Ort sein könne, wie dessen Anwalt Markus Lechner erklärt. Er erhielt sie schließlich vom Landesverwaltungsgericht zugesprochen. Hier legte das Land Einspruch ein, blitzte aber ab.

"Ich kann das Blaulicht eh nur verwenden, wenn der Notarzt nicht rasch genug greifbar ist. Da geht es um wenige Fälle im Jahr, aber bei denen ist es absolut notwendig", schüttelt Busch den Kopf. Sogar Tierärzte dürften eher mit Blaulicht fahren. Auch Anwalt Lechner meint, dass gerade im ländlichen Raum mit den Genehmigungen großzügiger umgegangen werden sollte. "Es leiden ja nur die Patienten darunter."

Gesundheitslandesrat Maurice Androsch will das Thema jedenfalls demnächst mit Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner besprechen, um eine Lösung zu finden.

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