Getöteter Säugling: Neuer Sachverständige soll Tragödie aufklären

Der Säugling starb im SMZ Ost.
Ein Experte soll nun klären, welche Form der Gewalteinwirkung auf den Kleinen ausgeübt wurde. Verdächtige fanden keinen Anwalt.

Im Fall des getöteten Säuglings von St. Pölten schöpft die Staatsanwaltschaft alle Möglichkeiten aus, die Tragödie bis auf das kleinste Detail klären zu können. Aus diesem Grund wurde nun ein weiterer Gerichtsmediziner bestellt. Bis die neuerlichen Untersuchungen nicht abgeschlossen sind, kann daher auch die Leiche des kleinen Maximilian nicht freigegeben und beigesetzt werden. Die beiden mordverdächtigen Eltern bleiben in U-Haft. Bislang fand sich kein Rechtsanwalt, der die beiden freiwillig vertreten wollte.

Schädel-Hirn-Trauma

Wie berichtet, hat der renommierte Gerichtssachverständige Wolfgang Denk ein Schädel-Hirn-Trauma als Todesursache bei dem drei Monate alten Säugling festgestellt. Es habe eine massive Gewalteinwirkung gegen die Schläfenregion am Kopf gegeben, soweit die bisherigen Erkenntnisse. Wie die Staatsanwaltschaft St. Pölten gegenüber dem KURIER bestätigt, müssen diese Verletzungen aber noch genauer spezifiziert werden. Aus diesem Grund wurde diese Woche ein Sachverständiger aus dem Gebiet der Neuropathologie und Neurotraumatologie hinzu gezogen. Der Fachmann untersucht im Detail, welche Form der Gewalteinwirkung auf Hirn oder Rückenmark stattgefunden und welche zum Tode des Kindes geführt hat. Wann die Obduktion zur Gänze abgeschlossen sein wird, ist laut Staatsanwaltschaft noch nicht bekannt.

Die aus Polen stammenden Eltern des Kindes wurden wegen Mordverdachts verhaftet. Sie belasten einander schwer. Der Vater, Waldemar O. (30), hatte am Abend der Tragödie alleine die Aufsicht über den Buben und dessen eineinhalbjährigen Bruder im Wohnhaus der Familie in St. Pölten. Die Mutter, Monika Z. (26), war zu der Zeit mit Freunden in Wien feiern. Da jedoch länger zurück liegende Verletzungen bei dem Baby festgestellt wurden, gilt auch sie als dringend tatverdächtig.

Vertretung

Nachdem sich kein Rechtsanwalt fand, der die anwaltliche Vertretung des Paares übernehmen wollte, mussten welche bestellt werden. "Wie in solchen Fällen gab es ein Auswahlverfahren bei der Rechtsanwaltskammer aus der Liste der Pflichtverteidiger. Diese sind mittlerweile bestellt", bestätigt die Vizepräsidentin des Landesgerichtes St. Pölten, Andrea Humer.

Das Ehepaar sitzt wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. Um den eineinhalbjährigen Sohn, bei dem im Zuge von Untersuchungen keine Verletzungen festgestellt werden konnten, kümmern sich derzeit so genannte Krisenpflegeeltern.

Zwar soll die Großmutter einen Antrag auf die Obsorge des Kleinen gestellt haben, eine Entscheidung des Gerichts ist aber noch nicht gefallen.

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