Gerichtspräsident fühlt sich von Stalker verfolgt

Gerichtspräsident fühlt sich von Stalker verfolgt
54-Jähriger soll leitendem Richter einen Sauschädel in den Garten geworfen haben

Ein im Garten des Kremser Landesgerichtspräsidenten deponierter Wildschweinkopf dürfte der Auslöser für eine Anzeige und die folgende Anklage wegen Stalkings sein. Kommende Woche steht der 54-jährige Franz Stieger in Korneuburg, NÖ, vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, den leitenden Richter permanent belästigt und zudem einen Schweinekopf in dessen Garten geworfen zu haben. Diesen Vorwurf weist Stieger von sich. Die Höchststrafe beträgt zwei Jahre.

„Vom Prozess weiß ich nichts. Mit dem Schweinekopf habe ich nichts zu tun. Davon habe ich erst später erfahren“, sagt Stieger zum KURIER. Der Gerichtspräsident war nicht erreichbar.

Gerichtspräsident fühlt sich von Stalker verfolgt
Franz Stieger aus Krems im Dauerkonflikt mit Justiz und Behörden

Wie berichtet, liegt der stadtbekannte Justizrebell Stieger seit Jahren im Streit mit Politik, Verwaltung und Justiz. Er wolle lediglich aufzeigen, dass er unter Mitwirkung der Justiz um ein Grundstück betrogen worden sei, betont Stieger regelmäßig: „Wenn Anzeigen nichts nützen, bleibt mir kein anderer Weg, als beweisbare Vorwürfe zu plakatieren. Das ist das Grundrecht in einer Demokratie“, betont Stieger. Auf unzähligen Handzetteln oder auf Fahrrädern montierten Plakaten können Kremser die Vorwürfe nachlesen. Stieger wendet auch eine weitere Strategie an: Er erstattet täglich Dutzende Anzeigen, wenn er Personen des öffentlichen Lebens bei angeblichen Verfehlungen ertappt haben will. Die Behörden wiederum decken ihn mit zahllosen Verwaltungsverfahren wegen der beschrifteten Fahrräder ein.

Ladung

Die Prozessladung dürfte Stieger noch nicht gelesen haben, weil sich die Behördenpost in seinem Briefkasten stapelt. Stieger gibt nicht nach, obwohl er schon einen Großteil seines Vermögens verloren hat. Zuletzt griff Stieger zur Spritzpistole, um Plakate vor dem Abreißen zu schützen. „Das ist kein Delikt, hat mir die Staatsanwaltschaft Krems erklärt, als ich selber angespritzt wurde. Also ist das das gelindeste Mittel, um Sachbeschädiger abzuhalten“, rechtfertigt er sich.

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