"Geigen-König" hat 42,2 Mio. Euro Schulden

"Geigen-König" hat 42,2 Mio. Euro Schulden
Der ehemalige Stradivari-Experte ist in Privatinsolvenz. Ein Verfahren wurde nun eröffnet.

Er galt als versierter Stradivari-Händler, Schlossbesitzer und Geigen-Experte, doch dann kam der tiefe Fall: 2012 wurde der "Geigen-König" (sein Name ist der Redaktion bekannt) wegen betrügerischer Krida verurteilt. Nun wurde über den 68-Jährigen ein Schuldenregulierungsverfahren bei einem Bezirksgericht in Niederösterreich eröffnet – er ist in Privatinsolvenz. Wie die Gläubiger-Schützer des KSV 1870 melden, geht es um 42,4 Millionen Euro.

Es ist bereits das zweite Konkursverfahren, das über den ehemaligen Geigenhändler und nunmehrigen Pensionisten eröffnet wurde. 2010 waren gar Gläubigerforderungen in der Höhe von 74,9 Millionen Euro angemeldet worden, letztlich wurden 53,6 Millionen Euro anerkannt. 2016 wurde das Verfahren nach Verteilung einer geringfügigen Konkursquote von 1,7 Prozent aufgehoben.Der aktuelle Privatkonkurs scheint der letzte Akt in einer Causa zu sein, die vor einigen Jahren für Aufsehen in der Musikszene gesorgt hatte. 2012 war der "Geigen-König" am Wiener Landesgericht wegen betrügerischer Krida zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Damals gab er an, er habe die Pleite seiner Firma verhindern wollen. Der Instrumentenhandel lief seit mehreren Generationen gut, doch irgendwann wurden die Ausgaben zu hoch und die Einnahmen zu gering. 2010 kam das Konkursverfahren. Um Schulden zu tilgen hat er in Kommission übernommene Geigen wie etwa eine Stradivari " Cremona" aus dem Jahr 1727 im Wert von 1,7 Millionen Euro ins Ausland verkauft. Andere wertvolle Streichinstrumente verwendete er zur Besicherung von Krediten.

Strafe verbüßt

Seine Strafe hat der 68-Jährige mittlerweile verbüßt, doch die Schulden sind geblieben. Seinen 21 Gläubigern – Banken und Privatpersonen bietet er nun eine Zahlungsquote von gerade einmal 0,045 Prozent an. Dem müssen sie aber zustimmen.Sollte das nicht der Fall sein, macht der Pensionist von der neuen Gesetzeslage bei Privatkonkursen gebrauch: Er hat die Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens eingeleitet. Seit 1. November haben Schuldner Anspruch auf Entschuldung. Freilich muss das Gericht entscheiden, ob das Verfahren eingeleitet und der ehemalige "Geigen-König" nach fünf Jahren entschuldet wird. Damit wäre sein Fall wohl beendet.

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