"Frosch-Bande": Zwei weitere Schuldsprüche

Die rumänische "Frosch-Bande" vor Gericht
Neun und sechs Jahre Haft nach Raubüberfällen in Strasshof und Alland.

Zwei weitere Mitglieder der "Frosch-Bande" sind am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt schuldig gesprochen worden. Ein 29-jähriger Rumäne, der im Juni 2015 bei Raubüberfällen in Strasshof und Alland dabei war, erhielt neun Jahre Freiheitsstrafe, ein 19-Jähriger sechs Jahre. Beide nahmen Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Der Großteil der teils untereinander verwandten Bande war nach brutalen Raubzügen in unterschiedlicher Besetzung im September 2015 in Wien festgenommen und in der Vorwoche in Wiener Neustadt zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Als "Frosch-Bande" bezeichneten sie sich selbst, da sie klein sind und von Tat zu Tat "sprangen".

"Frosch-Bande": Zwei weitere Schuldsprüche
ABD0016_20160718 - WIENER NEUSTADT - ÖSTERREICH: Wegen einer Serie von brutalen Home-Invasions müssen sich am Montag, 18. Juli 2016, neun Angeklagte in Wiener Neustadt vor Gericht verantworten. Der rumänischen "Frosch-Bande", wie sie sich selbst nannte, wird schwerer Raub, begangen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, vorgeworfen. Im Bild Justizwachebeamte vor Prozessbeginn. - FOTO: APA/HERBERT PFARRHOFER
Das Verfahren heute begann mit zwei Stunden Verspätung, weil die Dolmetscherin zunächst gefehlt hatte. Die Verhandlung war von der ersten abgesondert worden, weil die Beschuldigten erst später inhaftiert worden waren, erläuterte der Staatsanwalt. Obwohl sich beide schuldig bekannten, schwächten sie ihre Beteiligung - ebenso wie im ersten Prozess, wo gegenseitige Schuldzuweisungen das Bild geprägt hatten - ab.

Der 29-Jährige, laut seinem Verteidiger der Unbescholtenste der gesamten kriminellen Vereinigung, erklärte, angenommen zu haben, dass Marken-Werkzeug gestohlen werden sollte. Bei einem Raub hätte er nicht mitgemacht. Das Haus habe verlassen gewirkt - kein Hund, kein Auto vor der Tür, meinte er. Die mit Holzstöcken und Messern bewaffnete Bande schlug ein Kellerfenster ein, stieg ins Haus - und fand im Schlafzimmer den Bewohner vor, der in der Folge geschlagen und laut anderen Aussagen in die Küche gezerrt wurde. Wie im ersten Prozess wollte auch heute niemand Gewalt ausgeübt haben. Der 19-Jährige gab an, sich "aus Angst" draußen versteckt zu haben - tatsächlich sollte er "Schmiere" stehen.

"Frosch-Bande": Zwei weitere Schuldsprüche
ABD0012_20160718 - WIENER NEUSTADT - ÖSTERREICH: Wegen einer Serie von brutalen Home-Invasions müssen sich am Montag, 18. Juli 2016, neun Angeklagte in Wiener Neustadt vor Gericht verantworten. Der rumänischen "Frosch-Bande", wie sie sich selbst nannte, wird schwerer Raub, begangen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, vorgeworfen. - FOTO: APA/HERBERT PFARRHOFER
Die Beute - Schmuck und Bargeld - betrug etwa 20.000 Euro, der heute Erstangeklagte bekam 700 Euro davon, der Zweite ein "Keramik-Sparschwein" mit 163 Euro. Er war dann eine Woche später in Alland nicht dabei, wohl aber der 29-Jährige. Er habe kein Fahrzeug gehabt und deshalb nicht nach Hause fahren können, rechtfertigte er sich. Bei diesem Raubüberfall wurde der Hausbesitzer schwer verletzt. Er erlitt u.a. einen Kieferbruch. Eine Aussage wurde dem Opfer heute erspart. Dafür wurden andere Bandenmitglieder aus der Haft vorgeführt. Ihre Zeugenaussagen beschränkten sich auf Nichtwissen: Man konnte sich nicht erinnern, wer wann dabei war bzw. was gemacht hat. Er habe bereits 17 Jahre Freiheitsstrafe erhalten, ließ ein Rumäne durchklingen, dass ihn weitere Wahrheitsfindung wenig interessiere.
"Frosch-Bande": Zwei weitere Schuldsprüche
ABD0015_20160718 - WIENER NEUSTADT - ÖSTERREICH: Wegen einer Serie von brutalen Home-Invasions müssen sich am Montag, 18. Juli 2016, neun Angeklagte in Wiener Neustadt vor Gericht verantworten. Der rumänischen "Frosch-Bande", wie sie sich selbst nannte, wird schwerer Raub, begangen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, vorgeworfen. - FOTO: APA/HERBERT PFARRHOFER
Der Schöffensenat habe keine reumütige Verantwortung bemerkt und glaubte dem Erstangeklagten seine Naivität nicht, erläuterte der Richter. Auch komme man "nicht zufällig" in Strasshof an der Nordbahn vorbei - den damaligen Ermittlungen der Kriminalisten zufolge wurden die Objekte nach den Kriterien abgelegen und von älteren Menschen bewohnt ausgewählt und ausgekundschaftet. Auch der Zweitangeklagte sei nicht das ängstliche "arme Hascherl", als das er sich dargestellt habe, betonte der Richter, dass der 19-Jährige heuer bereits in Italien wegen Raubes eine längere Haftstrafe ausgefasst habe.

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