Freude über 400 Euro Strafe von der Gemeinde

Alois Glaser mit seinem 400 Euro Strafbescheid. Deswegen ließ er sich sogar eine Visitenkarte drucken.
Die zahlreichen Beschwerden von Alois Glaser überforderten die Behörden.

Für mich ist das ein Anzeichen dafür, dass die Gemeinde nicht mehr weiß, wie man sich wehren soll“, begründet Alois Glaser seinen Stolz über die verhängte Mutwillenstrafe.

Weil sich der Unternehmer im Unrecht sah, schrieb er der Gemeinde immer wieder Beschwerden. Wegen der mutwilligen Beanspruchung von Behörden, trotz gesetzlicher Voraussetzungen (so lautet die gesetzliche Grundlage, Anmerkung der Red.) bekam er jetzt eine Strafe von 400 Euro, erklärt der Mistelbacher Stadtamtsdirektor Reinhard Gabauer.

Begonnen hat die ganze Geschichte vor sechs Jahren wegen der Erhöhung seiner Kanalbenützungsgebühren. Die Gemeinde verwies dabei auf die bestehende Gesetzeslage und leitete die Beschwerde an die Landesregierung weiter. „Dort wurde schließlich letztinstanzlich entschieden und alle Beteiligten informiert“, sieht Gabauer keinen Grund zur Aufregung.

Teure Hartnäckigkeit

Glaser bestätigt zwar, das Schreiben erhalten zu haben, „aber für mich war keinesfalls erkennbar, dass es eine letztinstanzliche Entscheidung ist. Es wurde nur auf das Gesetz verwiesen, anstatt inhaltlich argumentiert“. Deshalb wurden weiterhin Beschwerden ans Rathaus geschickt. Weil sich die Behörden „gepflanzt“ fühlten, flatterte dem 64-Jährigen diese Mutwillenstrafe ins Haus.

In Niederösterreich sorgte der Mistelbacher damit für eine Premiere. Dass solche Strafen in der Praxis so gut wie nie vorkommen, bestätigt auch der Anwalt Herbert Schachter. Selbst der langjährige Juristen musste sich darüber erst wieder genauer informieren: „Über all die Jahre ist mir diese Strafe noch nie untergekommen.“

Für Aufsehen hat diese Maßnahme schon vor einigen Jahren in Graz gesorgt. Weil ein Mann seine Geldbuße in Ein-Cent-Münzen bezahlte, folgte die gleiche Konsequenz.

Mit dieser Maßnahme gibt sich Glaser aber nicht zufrieden: „Gesetze sind zwar anzuerkennen, aber man muss darüber auch diskutieren können. Veränderung sind eben auch bei Gesetzen notwendig.“

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