Freispruch in Wiederbetätigungsprozess

(Symbolbild)
Angeklagt war der Verfasser des NVP-Programms. Urteil nicht rechtskräftig.

In einem Prozess nach dem Verbotsgesetz ist am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt der Verfasser des Parteiprogramms der - 2009 nicht zur OÖ Landtagswahl zugelassenen - NVP freigesprochen worden. Das Urteil wurde im Zweifel gefällt - die Geschworenen stimmten vier zu vier.

Staatsanwältin Karina Fehringer gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Laut Gutachten des deutschen Politologen Eckhard Jesse enthielt das Programm rechtsextremistische und nationalistische Elemente, war aber nicht nationalsozialistisch ausgerichtet.

Zu Verfahrensbeginn im Juni 2013 hatte sich der 57-Jährige, der laut Anklage in den Jahren 2006 bis 2007 das Parteiprogramm der Nationalen Volkspartei (NVP) verfasst und dessen Veröffentlichung im Internet veranlasst haben soll, "nicht schuldig" bekannt. Er distanziere sich von Rechtsextremismus und Nationalsozialismus, betonte der einstige Mitbegründer und Ehrenobmann der Nationalen Volkspartei, wegen Wiederbetätigung bereits einmal vor Gericht, heute mehrmals.

Als die NVP 2009 bei der Landtagswahl in Oberösterreich antreten wollte und ihr Parteiprogramm einbrachte, ortete die Landeswahlbehörde Wiederbetätigung und erklärte die Kandidatur für nicht zulässig. Verfassungsschützer wurden aktiv, Anzeigen und Prozesse in Linz und Wiener Neustadt folgten.

SS-Lehrplan

Einige Passagen im Programm waren beinahe wortgleich aus einem SS-Lehrplan übernommen. Dazu wurde ein Gutachten aus den Bereichen Politikwissenschaften und Parteienforschung eingeholt. Der deutsche Gutachter Eckhard Jesse sah zum NSDAP-Programm keine Parallelen und auch keine rassistischen Äußerungen. Der "wunde Punkt" sei allerdings, dass jene zwei Seiten, die sich als Plagiat aus dem SS-Bildungspapier herausstellten, nach Bekanntwerden dieser Tatsache nicht herausgenommen wurden.

Das ganze Programm sollte daraufhin neu geschrieben werden, rechtfertigte sich der Beschuldigte - dazu sei es aber nicht mehr gekommen. Im Nachhinein gesehen wäre eine sofortige Korrektur vernünftiger gewesen.

Der 57-Jährige hatte, wie Richterin Birgit Borns vom Verfahrensbeginn zusammenfasste, einst die FPÖ verlassen, weil er sich über Jörg Haiders Aussage, keine "Deutschtümler" zu wollen, geärgert hatte. Er gab heute an, nie eine wissenschaftliche Arbeit verfasst zu haben. Er hatte stapelweise handschriftliche Unterlagen daheim gehabt, aus denen er das Programm zusammenstellte.

Ein aus Oberösterreich angereister Zeuge, der in der Causa NVP bereits in Linz vor Gericht stand, bestätigte, dass die Gruppierung das vom Angeklagten verfasste Parteiprogramm nach Bekanntwerden der Plagiats-Passagen hätte neu verfassen wollen. Auf die Frage nach dem Parteiaustritt des Ehrenobmanns meinte der 38-Jährige, das sei weniger ein Austritt als vielmehr der Parteizerfall gewesen.

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