„Fall Sofia“ wird zur Chefsache: Justizministerin gibt Hoffnung

Demonstration Sofia Povse, Sorgerechtsstreit
Fall könnte in Italien erneut geprüft und damit Abschiebung ausgesetzt werden.

Der Sorgerechtsstreit rund um die kleine Sofia aus NÖ ist in Wahlkampfzeiten nun zur absoluten Chefsache erklärt worden. Justizministerin Beatrix Karl hat sich mit dem Fall des Mädchens auseinandergesetzt, das seiner Mama weggenommen werden soll, um zu seinem Vater nach Italien gebracht zu werden. Nach einigen Briefen zwischen Karl und der Anwältin von Sofias Mama, Astrid Wagner, gibt es nun Hoffnung auf ein Happy End.

Ebenso wie die Anwältin meint nun auch Justizministerin Karl, dass die Rückführung des Mädchens „nicht um jeden Preis“ durchzuführen sei, solange diese Entscheidung in Italien noch einer Überprüfung unterzogen werde. Was heißt das? Laut Wagner hat eine italienische Vertrauensanwältin nun Anträge auf Aufschiebung der Exekution beim zuständigen Jugendgericht in Venedig eingebracht. „Damit Italien die Obsorge-Entscheidung überprüfen kann“ – und eventuell eine neue Entscheidung trifft. Immerhin hätten sich die Umstände seit der ersten Entscheidung 2009 geändert. Seit vier Jahren sei Sofia in Österreich sozialisiert, zudem bescheinige ein Gutachten, dass eine Persönlichkeitsstörung drohe, sollte sie aus der Familie herausgerissen werden, so die Anwältin. Sobald Wagner nun die Bestätigung in Händen hält, dass die Anträge eingebracht wurden, könne das Bezirkgericht Wr. Neustadt die Vollstreckung einfrieren – und Sofia und ihre Familie könnten fürs erste Aufatmen. Das Mädchen ist mit ihrer Mama zurzeit nämlich untergetaucht.

Optimismus

„Ich bin vorsichtig optimistisch“, freut sich die Rechtsanwältin: Wenn die Ministerin den Fall so sehe wie sie, könne sie sich vorstellen, dass das der zuständige Richter am Bezirksgericht auch tue. Zudem steht heute noch ein Termin im Justizministerium an. Dass das Engagement von Karl Wahlkampfkalkül ist, weist ihr Sprecher Sven Pöllauer scharf zurück. Seit vier Jahren habe man mit der Familie brieflichen Kontakt.

Rechtslage

Sämtliche Gerichte haben Sofias Vater die Obsorge zugesprochen. Das Kind muss laut „Brüssel-II-a-Verordnung“ und Haager Kindes- entführungsübereinkommen in das Land zurückgebracht werden, in dem es mit den Eltern gelebt hat. Ende Juli sollte Sofia daher nach Italien. Seither ist ihre

Mutter mit ihr untergetaucht.

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