Ex-Partnerin in Krumbach erstochen: Messerstiche von Kamera gefilmt

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Wolfgang Blaschitz.
43-Jähriger kann im Fall einer Verurteilung lebenslange Haft und eine Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ausfassen.

Die Bluttat geschah vor laufender Überwachungskamera. Silvia K. (50) hatte sie aus panischer Angst vor ihrem Ex-Lebensgefährten vorsorglich an ihrem Haus montieren lassen.

Wegen der abscheulichen Bilder wurde am Montag die Öffentlichkeit am Landesgericht Wiener Neustadt vorsorglich für die Vorführung des Videos ausgeschlossen. Nur die Geschworenen sollten die Szenen der Bluttat vom 9. Jänner zu Gesicht bekommen. Der gelernte Spengler, Roland H. (43), ist angeklagt, seiner Ex-Freundin in Krumbach in der Buckligen Welt vor ihrem Haus aufgelauert und 15-mal auf sie eingestochen zu haben, bis sie tot war.

Die Tat hatte heftige Debatten über den Umgang mit Gefährdern und Gewalttätern vom Zaun gebrochen. Acht Jahre lang war Roland H. zuerst im Burgenland und dann in Niederösterreich als Gewalttäter und Stalker in mehreren Beziehungen aufgefallen und vor Gericht gestanden. Als das spätere Mordopfer im Mai 2017 die Beziehung beendete, sei für den 43-Jährigen laut der psychologischen Sachverständigen „eine Welt zusammengebrochen“. Seit dem Zeitpunkt habe er ein massiv bedrohliches Verhalten an den Tag gelegt.

Dies bekam auch eine spätere Liaison zu spüren. Die verheiratete Frau hatte eine kurze Beziehung und wurde anschließend von dem 43-Jährigen beharrlich verfolgt.

Im Prozess war zu hören, dass Roland H. intime Nacktfotos an ihren Chef und Ehemann versandt hatte.

Auch Sylvia K. wurde den Protokollen zur Folge fast täglich verfolgt, in SMS und auf Facebook beschimpft und bloßgestellt. Eine Richterin verlas am Montag eines der Polizeiprotokolle: „Ich möchte nur wieder ein ganz normales Leben führen können“, gab  Sylvia K. an.

Mord gegoogelt

Was die Tat anbelangt, ist Roland H. geständig. Zum Vorwurf des Psychoterrors ist der gelernte Spengler allerdings um keine Ausrede verlegen. Dass er bereits Monate vor der Bluttat auf Google die Begriffe „Tödliche Messerstiche“, „Schuldig bei Mord“ und „Erdrosseln wie lange dauert“ eingegeben hat, erklärt der Angeklagte so: „Ich bin ein Fan der TV-Serie Medical Detectives und habe immer einige Dinge davon gegoogelt.“

Ob ihm die Geschworenen das auch nur ansatzweise abnehmen, wird sich bei der Urteilsverkündung am Dienstag zeigen. Zuvor sind noch zahlreiche Zeugen am Wort. Wegen seiner schweren narzisstischen Persönlichkeitsstörung empfehlen die Gutachter eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

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