Dubiose Jagd auf "Impressum-Sünder"

Dubiose Jagd auf "Impressum-Sünder"
Früher jagte er Supermarkt-Falschparker, jetzt droht der Unternehmer Firmen mit Klagen.

"Das ist meiner Meinung nach Erpressung", zürnt ein Taxiunternehmer. Und meint damit jenen Unternehmer aus dem Bezirk Mödling, der im Vorjahr Falschparkern auf ehemaligen Zielpunkt-Parkplätzen mit Besitzstörungsklagen drohte. Der hat nun ein neues Geschäftsmodell: Akribisch durchforstet der Mann Homepages von Firmen aus der Region nach fehlerhaftem Impressum.

Fehlt etwa die Angabe des Firmenbuchgerichts oder ein Paragrafenverweis auf das E-Commerce-Gesetz, droht er den Inhabern mit rechtlichen Schritten – es sei denn, sie überweisen 350 Euro und unterzeichnen eine Unterlassungserklärung.

Abgesehen hat es der Unternehmer vor allem auf Online-Versandhändler und Taxiunternehmen, die aus Sicht des Mannes mit seinen Geschäftsfeldern in "direktem Wettbewerb" stehen. Er bietet neben einem Büroservice selbst Parktickets online zum Verkauf an und hat einen Botendienst. Dem KURIER sind aktuell fünf betroffene Firmen bekannt.

Erwin Toplak, Unternehmensberater aus Trumau, flatterte Ende Juni eine solche Abmahnung wegen "wettbewerbswidrigem Verhalten" ins Postfach. Toplak hatte vor Jahren eine Konzession für Online-Handel erworben, jedoch nie genutzt. "Er hat aber moniert, ich sei sein Konkurrent. Ihm ist aber sicher kein Schaden entstanden", ärgert sich Toplak. In dem Schreiben drohte der Parkticket-Händler, dass allein bei Klagseinbringung bereits Kosten von 3300 Euro entstünden – wohl um Druck auszuüben.

Toplak zahlte nicht, besserte lediglich sein Impressum aus. Er wurde prompt bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt, die das Verwaltungsstrafverfahren jedoch einstellte. In der Zwischenzeit hatte Toplaks Gegner schon einen Antrag auf einen Vergleich vor dem Bezirksgericht Baden eingebracht. "Dem werde ich sicher nicht zustimmen. Es kann doch nicht sein, dass sich österreichische Gerichte von so jemanden instrumentalisieren lassen", schäumt Toplak.

Auch die betroffenen Taxi-Unternehmen haben nicht bezahlt, manche überlegen, ihrerseits Anzeige zu erstatten. "Bei den Firmen ist niemand erreichbar, das ist doch nicht normal", wundert sich ein Taxler. Das Wort "Scheinfirmen" wird bemüht.

Fakt ist, der findige Firmenchef ist in Konkurs. Nachdem ein Insolvenzverfahren im März mangels Deckung nicht eröffnet werden konnte, ist ihm am 14. Juli ein Masseverwalter zur Seite gestellt worden. Daher sind für den Grazer Anwalt Günter Lippitsch die Forderungen des Unternehmers sehr fragwürdig. Generell ist er überzeugt, dass ein falsches Impressum nicht zur Schadenersatzklage berechtigt.

Betrugsanzeige

Lippitsch vertritt zahlreiche Betroffene, die vorigen Sommer auf den ehemaligen Zielpunkt-Parkplätzen abgezockt wurden und hat in dieser Sache gemeinsam mit der Arbeiterkammer Strafanzeige eingebracht. Der Staatsanwalt ermittelt wegen schwerem gewerbsmäßigen Betrugs. Die Causa ist noch nicht vorbei, der Unternehmer schreibt weiterhin ehemalige Parksünder an. "Er versucht widerrechtlich, am Masseverwalter vorbei, Geld herauszuschlagen, indem er Ladungen zu Vergleichen vor Bezirksgerichten verschickt." Lippitsch rät, sich nicht darauf einzulassen. Auch der Masseverwalter des Unternehmers betont: "Das habe ich ihm schriftlich untersagt. Dazu ist er nicht berechtigt."

Es geht um 100 Betroffene, etwa 70 Geschädigte und mehr als 14.000 Euro Schadenssumme. "Die Ermittlungen stehen hier noch am Anfang", heißt es dazu seitens der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. Der Unternehmer war nicht erreichbar.

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