Dreiecksbeziehung: Haft für Sex mit 13-Jähriger

Der Angeklagte Abdullah A.
Mutter des Kindes ebenfalls verurteilt. Sie hatte sich ebenfalls in den Asylwerber verliebt.

Die Mutter buhlte um seine Liebschaft, mit der Tochter hatte er sie. Allerdings war das Kind erst 13 Jahre alt. Ein äußert prekärer Fall von schwerem sexuellen Missbrauch wurde am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt verhandelt. Der 21-jährige afghanische Asylwerber Abdullah A. gestand, in mindestens vier Fällen Sex mit einer 13-jährigen Schülerin aus dem südlichen Niederösterreich gehabt zu haben. Und das im Wissen ihrer Mutter. Die 49-Jährige stand deshalb als Beitragstäterin vor Gericht.

Tragische Rolle

Die Frau spielte in der Causa eine tragische Rolle. Gerichtspsychiater Manfred Walzl attestiert der 49-Jährigen eine schwere Borderline-Störung, weshalb die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragte.

 

Dreiecksbeziehung: Haft für Sex mit 13-Jähriger

Ihren Ursprung nahm die fatale Dreiecksbeziehung in einem Online-Portal, wo sich die 13-Jährige und der Afghane kennenlernten und ineinander verliebten. Allerdings hatte auch die Mutter aufgrund ihrer Erkrankung plötzlich Interesse an dem 21-Jährigen. „Sie telefonierte dann schon öfter mit ihm, als ihre eigene Tochter. Sie hatte sich selbst in den jungen Mann verliebt“, sagt der Verteidiger der 49-Jährigen.

Beim ersten Treffen mit der 13-Jährigen holte die Mutter den Asylwerber selbst vom Bahnhof ab und drängte ihn darauf, Kondome zu kaufen. Anschließend fuhr sie mit dem Burschen in den Wald, um ihm näher zu kommen. Der 21-Jährige wollte aber nichts von der Mutter wissen.

Ein zehnjähriges Nachbarskind erwischte dann aber ihn und die 13-Jährige unter der Decke. Dadurch kam der Fall ins Rollen. Abdullah A. wurde zu 27 Monaten Haft, neun davon unbedingt verurteilt. Die Mutter bekam 24 Monate bedingt sowie eine bedingte Einweisung. Sie muss sich einer ambulanten Therapie unterziehen, ihre Tochter darf sie nur unter Aufsicht sehen. Die Urteile sind rechtskräftig.

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