Wiederbetätigung: Drei Schuldsprüche in Korneuburg

Prozess wegen Widerbetätigung, Korneuburg
Drei Jahre unbedingt für Hauptangeklagten, Mutter freigesprochen. Nicht rechtskräftig.

Mit drei Schuldsprüchen und einem Freispruch hat am Donnerstag am Landesgericht Korneuburg ein Prozess wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung geendet. Der Hauptangeklagte (29) erhielt drei Jahre unbedingt. Er nahm an. Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgab.

Über die Ex-Freundin (27) des Erstangeklagten wurden zwei Jahre bedingt verhängt. Ein Freund (28) des Mannes erhielt ein Jahr bedingt. Die Frau und der Mann nahmen die Urteile ebenfalls an. Die Mutter (55) des 29-Jährigen wurde freigesprochen. Wegen der großteils geständigen Verantwortung der Angeklagten und deren zügiger Einvernahme ging der ursprünglich für zwei Tage anberaumte Prozess noch am Donnerstag zu Ende.

Nazi-Lieder zum Download

Dem 29-Jährigen, einem arbeitslosen Installateur aus dem nördlichen Weinviertel, wurde von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, dass er als Administrator eines rechtsextremen Internetforums einschlägiges Gedankengut weltweit verbreitet haben soll: Indem er seine rechten Gedanken postete, sich mit Gleichgesinnten austauschte, Nazi-Lieder zum Download an- und auch Devotionalien im Internet feilbot. Als Zeitraum wurde 2007 bis 2014 genannt.

Die damalige Freundin des Mannes soll fleißig mitgemacht haben. Aber "nur aus Liebe", wie die Verteidigung betonte. Die Mutter des Hauptangeklagten - im Zivilberuf Briefträgerin - soll im Sinne ihres Sohnes agiert haben, für ihn Packerl mit den Devotionalien zur Post gebracht bzw. von dort abgeholt haben. Und wenn Interessenten ihrem Sohn Geld überwiesen, wurde es ihr verbucht, weil man nur ein gemeinsames Girokonto besaß.

"Kreuzbraves Mädel"

Die 55-jährige wollte "von dem Ganzen nix gewusst haben. Ich habe Packerln angenommen und aufgegeben, wie's mein Beruf ist." Die ehemalige Freundin des Hauptangeklagten wiederum wollte nur aus Liebe rechtsextremes, ausländerfeindliches Gedankengut im Internet gepostet haben. Sonst beschrieb sie der Verteidiger als "kreuzbraves Mädel", das jetzt sogar mit einem Ausländer liiert sei.

Der Installateur (verteidigt von Werner Tomanek) legte ein umfassendes Geständnis ab. "Umerziehen wird man ihn aber nicht können. Er wird sich seinen Teil weiterhin denken, aber halt nicht mehr laut", umschrieb der Anwalt die wahrscheinliche Konsequenz aus dem Prozess. Die Textpassagen, die sein Mandant verbreitet hatte, bezeichnete Tomanek als "widerwärtig, vertrottelt und g'schissen."

Ebenfalls auf der Anklagebank saß ein Uralt-Freund des Hauptangeklagten. Ihm wurde zur Last gelegt, dass er bei einem einschlägigen Liederabend "ein schiaches Leiberl" (so der Anwalt) angezogen hatte, nämlich eines mit dem Aufdruck "Gut besser Hitler".

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