Dorfmeister-Ex erhob Beschwerde gegen U-Haft

Symbolbild
Über den 47-Jährigen war am 21. Juli wegen Tatbegehungsgefahr die Untersuchungshaft verhängt worden.

Der unter Betrugsverdacht stehende Andreas P. hat Beschwerde gegen die vor zwei Wochen vom Landesgericht St. Pölten verhängte Untersuchungshaft erhoben. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien dazu stehe noch aus, teilte Leopold Bien, Sprecher der Staatsanwaltschaft der niederösterreichischen Landeshauptstadt, am Freitag auf APA-Anfrage mit.

Der 47-Jährige wird des gewerbsmäßigen schweren Betruges verdächtigt. Er soll über einen längeren Zeitraum hinweg mit Geld von Betroffenen Investitionen getätigt haben, die sich nicht erfüllten. Vor einigen Wochen soll er laut Staatsanwaltschaft erneut versucht haben, an Geld zu kommen.

Das Oberlandesgericht Wien war in der Causa bereits einmal am Zug: Das Landesgericht St. Pölten hatte eine Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft nicht bewilligt, woraufhin diese Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien einbrachte. Dieses hob die Entscheidung auf und trug eine neuerliche auf. Am 21. Juli verhängte das Landesgericht St. Pölten wegen Tatbegehungsgefahr die Untersuchungshaft, der 47-Jährige legte daraufhin Beschwerde ein.

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