Diskussion über Alkoholverbot beim Jagen

Ein Wildschwein steht am Mittwoch (08.02.2012) im Schnee im Forstenrieder Park in München (Oberbayern). Bei der klirrenden Kälte friert das Futter innerhalb von 4 Stunden. Bis März wird das Wild in dieser Wildruhezone täglich mit einer Silage Futter versorgt. Der Wildpark Forstenried ist ein eingezäuntes Waldgebiet vor den Toren Münchens. Foto: Ursula Düren dpa/lby +++(c) dpa - Bildfunk+++
Der Tod eines Jagdhelfers hat eine Diskussion über ein Alkoholverbot bei der Jagd ausgelöst.

Jener 55-jährige Jäger, der am Wochenende in Unterolberndorf (Bezirk Mistelbach, NÖ) einen 21-jährigen Jagdhelfer (Treiber) erschossen hat, war – wie sich bald herausstellte – leicht alkoholisiert. Nicht im Sinne der Straßenverkehrsordnung, aber er hatte knapp unter 0‚5 Promille. Dieser Umstand hat dazu beigetragen, dass Grüne und Tierschützer jetzt ein totales Alkoholverbot bei der Jagd fordern, weil sie Alkohol als Hauptursache für den tödlichen Jagdunfall ansehen.

Madeleine Petrovic, die Klubobfrau der Grünen Niederösterreich, etwa fordert eine „Null-Promille-Grenze bei der Jagd“ und ein Verbot von Treibjagden (Riegeljagden).

Für null Promille plädiert auch Christian Hölzl vom Österreichische Tierschutzverein – samt einer psychologischen Verlässlichkeitsuntersuchung aller Jäger.

„Unser Mitgefühl gilt vor allem der Familie und den Freunden des Unfallopfers“, sagt Josef Pröll, der Landesjägermeister von Niederösterreich. Zum geforderten Alkoholverbot hält er fest, dass der NÖ Landesjagdverband seinerzeit eine Jagd-Unfallverhütungsvorschrift mit Experten herausgegeben hat, in der es unter Punkt 3.1.12 heißt, dass „die Ausübung der Jagd im alkoholisierten Zustand verboten ist“. Pröll: „Diese Vorschrift werden auch der Richter und der Staatsanwalt bei der Bemessung der Strafe für den Schützen berücksichtigen.“ Aus gegebenem Anlass will Pröll diese Vorschrift aber noch rigider abfassen lassen.

Identifikation

Der fatale Schuss ist laut Pröll aber zweifelsfrei darauf zurückzuführen, dass der Schütze nicht identifiziert hatte, worauf er schoss. Der Mann habe daher eine der obersten Grundregeln der Jagd gebrochen. Auf das von den Grünen verlangte Verbot von Treibjagden angesprochen, sagt Pröll: „Um die Wildschweinplage in den Griff zu bekommen, gab es im Vergleich zur vergangenen Jagdperiode heuer schon um 270 Riegeljagden mehr.“

Dass der Unglücksschütze auf einen nicht näher definierten schwarzen Punkt schoss, ist auch für Landesrat Stephan Pernkopf der springende Punkt: „Eine fehlende Eigenverantwortung kann man nicht durch noch so strenge Gesetze ersetzen.“ Laut Pernkopf sind die Jagd und der Waffengebrauch durch strengste Sicherheitsvorschriften geregelt. Einerseits durch Gesetze, andererseits durch klare und bindende Vorgaben des nö. Landesjagdverbandes.

Das Disziplinarrecht des Jagdverbandes ermöglicht es, verantwortungslos handelnden Jägern jederzeit – unabhängig von Gerichtsurteilen – die Jagderlaubnis zu entziehen. Auch auf Lebenszeit.

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