Das Sozialamt zählte auf 50 Quadratmeter acht unsichtbare Mitbewohner

Schneider mit Bescheid, der ihm 33 Euro Mindestsicherung zugesteht
Einem Kremser wurde wegen falscher Anmeldungen die Mindestsicherung auf 33 Euro gesenkt.

Aus allen Wolken fiel der 26-jährige Roman Schneider aus Krems, als er kürzlich den Bescheid des Städtischen Sozialamts erhielt: Rund 33 Euro an Mindestsicherungsbeitrag wurden ihm da zugestanden. Der Grund: Er lebe ja in einer Wohngemeinschaft mit insgesamt acht weiteren Personen. Deren Gesamt-Haushaltseinkommen erlaube keine höhere Unterstützung.

Schokoschwund

"Ich habe sofort in meiner 50-Quadratmeter-Wohnung nachgesehen, unter das Bett und in alle Kästen geschaut, aber keinen einzigen Mitbewohner gefunden", scherzt der Landschaftsgärtner, der in seiner Wohnung alleine lebt. Dann meint er: "Meine Freundin hat gesagt, jetzt weiß sie endlich, wo die verschwundene Schokolade hinkommt." Denn unter den vielen Mitbewohnern sollen auch minderjährige Kinder sein.

"Ich habe bereits bei meiner Anmeldung in der neuen Wohnung vorigen September gehört, dass dort acht Leute gemeldet sind. Aber man hat mir versprochen, das zu reparieren", erzählt Schneider. Dass das wohl doch nicht geschehen war, wurde ihm durch den Bescheid klar, den er nach einigem Hin und Her wegen fehlender Dokumente vom Magistrat erhielt. Dadurch erfuhr er, dass anscheinend sogar sein Nachbar in Schneiders Mietwohnung gemeldet war.

Inzwischen hatte Schneider einen Gesprächstermin bei Bürgermeister Reinhard Resch (SPÖ), dem er außerdem berichtete, dass sich die Auszahlung der Mindestsicherung seit Dezember 2016 hinzieht. "Seither weiß ich nicht, wie ich durchkommen soll. Denn die Wohnung kostet mich 440 Euro im Monat plus 100 Euro Strom, also mehr, als mir das AMS insgesamt gibt", erläutert er.

Resch versprach Hilfe. "Innerhalb einer Woche war alles erledigt. Jetzt habe ich die korrekte Mindestsicherung bekommen. Wenn auch gut drei Monate später als erhofft", sagt Schneider.

Mindestsicherung in Niederösterreich

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BoM) sorgt dafür, dass Menschen in einer finanziellen Notlage einen Mindeststandard bei ihrem Lebensunterhalt und Wohnbedarf decken können. Für alleinstehende Personen bedeutet das in Niederösterreich 633,35 Euro für den Lebensunterhalt und 211,11 Euro für den Wohnbedarf. Macht in Summe 844,46 Euro. Allerdings: Die Summe der Mindeststandards aller Personen, die gemeinsam in einer Haushalts- oder Wohngemeinschaft leben, ist grundsätzlich auf einen Betrag von 1.500 Euro begrenzt. Grundvoraussetzung für den Bezug der bedarfsorientierten Mindestsicherung sind zum Beispiel ein zu geringes Einkommen und ein Hauptwohnsitz in NÖ.

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