Busunglück auf A21: Keine Haft für Unfall mit sechs Toten

Busunglück auf A21: Keine Haft für Unfall mit sechs Toten
18 Monate bedingt lautet das Urteil gegen jenen Buslenker, der vor zwei Jahren in NÖ im dichten Nebel in einen Lkw gerast war.

Auf der Anklagebank saß ein sichtlich mitgenommener Mann. Auf Krücken gestützt betrat er am Dienstag den Verhandlungssaal im Wiener Neustädter Landesgericht. Sein rechtes Bein hat er bei dem schweren Unfall verloren, dazu kommt ein psychischer Knacks. "Ich sehe noch immer jeden Tag die schrecklichen Bilder." Der gebürtige Serbe Ramadan V., 57, war der Chauffeur jenes Busses mit 39 Insassen, der vor fast genau zwei Jahren auf der A 21 in NÖ schwer verunglückt ist. Mit sechs Toten, 20 Schwer- und 13 Leichtverletzten war es einer der schwersten Busunfälle der Geschichte.

Am Dienstag sollte die Schuldfrage geklärt werden. Der 57-Jährige musste sich wegen fahrlässiger Gemeingefährdung verantworten. Hatte er tatsächlich, wie von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, zu wenig Abstand zu dem vor ihm fahrenden Lkw eingehalten? Der aus dem Kosovo in Richtung Deutschland fahrende Bus war im Bezirk Mödling beinahe ungebremst in das Heck eines Sattelschleppers gerast. Ob der Sattelschlepper dadurch auf den langsam vor ihm fahrenden Lkw gedrückt, oder die beiden Schwerfahrzeuge bereits zuvor kollidiert waren, konnten weder die Gutachten noch die Zeugenaussagen klären.

Sicht gleich null

In einem deckten sich die Aussagen: Alle Beteiligten sprachen von einer plötzlich auftretenden "Nebelwand" beziehungsweise einer starken "Rauchwolke", wodurch die Sicht abrupt gleich null war. "Ich war auf der zweiten Spur unterwegs, es war freie Sicht und kein Fahrzeug zu sehen. Plötzlich tauchte in der Nebelwand der Lkw auf" – das sind die letzten Erinnerungen des Chauffeurs. Laut Fahrtenschreiber hat er die Geschwindigkeit von 106 auf 90 km/h reduziert. "Ich konnte aber nicht mehr bremsen", sagte Ramadan V.

Richter Gerald Grafl sah angesichts der Umstände keinen Grund für eine unbedingte Haftstrafe. Der Angeklagte nahm das Urteil von 18 Monaten bedingt an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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