Betrugsanklage für Neffen, der Tante einfror

Betrugsanklage für Neffen, der Tante einfror

Für die Gruselaktion, seine tote Tante in der Gefriertruhe aufzubewahren, muss der 47-jährige Gerhard B. aus Neuhofen/Ybbs (Bezirk Amstetten) nicht vor den Richter. Sehr wohl wird er allerdings wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt. B. hatte zwischen Juni und September des Vorjahres die Bezüge der toten 88-jährigen Frau weiterkassiert. Eine Summe von 4120 Euro soll er so der Pensionsversicherungsanstalt unterschlagen haben.

Der kuriose Fall hatte im Vorjahr für viel Aufsehen gesorgt. Nur kurz stand Mordalarm im Raum, als bei einer polizeilichen Durchsuchung des Hauses von Gerhard B. die Leiche der Tante in der Kühltruhe gefunden worden war. Rasch stellte sich die Hilflosigkeit des arbeitslosen Mannes heraus. Auf dem stillgelegten Kleinbauernhof hatte er die Tante Hermine B. bis zu deren Tod gepflegt. Der Neffe behauptete sogar, dass die Tante noch zugestimmt hatte, dass er ihre sterblichen Überreste in der Gefriertruhe versteckt.

Das Verfahren wegen Störung der Totenruhe wurde von der Staatsanwaltschaft St. Pölten eingestellt, berichtet Sprecherin Michaela Obenau-Zimmel. Die Leiche war von B. weder misshandelt noch unehrenhaft behandelt, sondern lediglich in der Truhe abgelegt worden. Das hatten die Ermittlungen ergeben.

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