Bedingte Haft für Bauern, der Kühe quälte

Bedingte Haft für Bauern, der Kühe quälte
Waidhofen/Thaya. Ketten waren eingewachsen.

Zu drei Monaten bedingter Haft wurde ein Waldviertler Landwirt aus dem Bezirk Waidhofen/Thaya verurteilt. Der hatte fünf Kühe über Monate so sehr vernachlässigt, dass einigen die Anbindekette in die Haut eingewachsen war. Am Dienstag fiel das Urteil im Bezirksgericht Waidhofen/Thaya. Das nimmt der "Verein gegen Tierfabriken" zum Anlass, um die Kontrolle der Tierhaltung als völlig unzureichend zu kritisieren.

Der Beschuldigte hatte sich Schuldig bekannt und zugestimmt, dass die Tiere auf einen Gnadenhof kommen. Dazu hatte er auch die Überstellungskosten übernommen. Doch dazu hatten ihn erst Tierschützer überredet. Zuvor hatte er die eingewachsenen Ketten herausgerissen, um die Kühe einem Fleischhauer zur Schlachtung übergeben.

Was im Prozess noch zur Sprache kam: Dass Landwirte sich durch eine einfache Erklärung vom gesetzlichen Verbot der dauernden Anbindehaltung selbst – ohne externe Überprüfung – ausnehmen können. Diesen untersten Standard zu unterschreiten, sei "nicht tolerierbar" hieß es in der Urteilsbegründung. Deshalb sei auch die Verhängung einer Geldstrafe nicht ausreichend gewesen.

"Es kommt selten vor, das Tierquälerei abgestraft wird, nur ganz selten landen Fälle vor dem Strafgericht. Heute ist ein richtungweisendes Urteil gefallen, mit einem klaren Signal an Tierhalter", kommentierte Elmar Völk vom "Verein gegen Tierfabriken" das Urteil.

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