Bahnarbeitern droht Haft
Eine Szene wie in einem Thriller: Ein tonnenschwerer Güterwaggon rollt Ende Juli des Vorjahres solo einen Kilometer auf den Schienen durch die Stadt Wieselburg. Just in dem Augenblick, in dem der Geisterwaggon eine Straßenkreuzung passiert, fährt dort ein Auto. Das Schicksal ist unbarmherzig. Beim verheerenden Crash stirbt ein 56-Jähriger im zermalmten Pkw-Wrack. Demnächst müssen sich nun zwei Bahnarbeiter von Privatfirmen am Landesgericht St. Pölten für das Unglück verantworten.
„Wir haben Anklage gegen einen Kleinwagenführer und einen Gleisbaggerfahrer wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen erhoben“, berichtete die St. Pöltener Staatsanwältin Michaela Obenaus. Den beiden Mitarbeitern von Baufirmen droht daher eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren. Die Ankläger folgen damit dem Ergebnis eines Gutachtens. Darin wurde festgestellt, dass auf einer Baustelle auf der Erlauftalbahn bei Mühling, einen Kilometer außerhalb Wieselburgs, schlampig gearbeitet worden sei.
Der Kleinwagenführer soll den Materialwaggon, auf den Schotter geladen wurde, nicht ausreichend mit Radkeilen gesichert haben. Dazu kam das Missgeschick des Schienenbaggerfahrers.
Anprall
Er dürfte laut Anklage mit viel zu hohem Tempo an den Waggon gestoßen sein. Durch den Anprall und das leichte Gefälle Richtung Wieselburg kam das massive Gefährt ins Rollen. Zwei Straßenübergänge passierte der Geisterwaggon unfallfrei. Beim dritten wollte Leopold L. aus St. Leonhard/Forst mit seinem Hund Ares im Wagen gerade sorglos die ungesicherte Bahnkreuzung queren. Die Blinklichtanlage war abgeschaltet, weil die Strecke wegen der Bauarbeiten gesperrt war.
Der Geisterwaggon zerdrückte das Auto, der Fahrer hatte überhaupt keine Überlebenschance. Die geschockten Retter trauten ihren Augen nicht, als sie den unverletzten Hund winselnd aus den Wrackteilen spähen sahen. Ares musste aus den Blechteilen geschnitten werden.
Wann die Verantwortlichen vor dem Kadi zu der Tragödie Rede und Antwort stehen müssen, steht laut Staatsanwaltssprecherin Obenaus noch nicht fest. Ein Termin für die Hauptverhandlung muss vom Gericht erst fixiert werden.
Obenaus betonte auch, dass nicht die beiden für die ÖBB arbeitenden Baufirmen, sondern allein diese beiden Mitarbeiter von der Anklage betroffen sind.
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