Aufregung um Abschleppungen bei der SCS

Parkplatz auf dem SCS-Gelände (Archivbild).
Wer vor einem geschlossenen Hotel auf dem SCS-Gelände parkt, wird abgeschleppt. Das ist aber meist unzulässig.

Wer vor dem geschlossenen Hotel auf dem Gelände der Shopping City Süd in Vösendorf (Bezirk Mödling) parkt, wird meist nach nur wenigen Minuten abgeschleppt. Ist das Auto einmal weg, muss der Besitzer 360 Euro zahlen, um es wieder zu bekommen. Das sorgt nun für Aufgregung. Bei dem Parkplatz handelt es sich um einen Privatparkplatz (der nicht zur SCS gehört), viele wissen aber nicht, dass derartige Abschleppungen meist nicht zulässig sind, weil dem Parkplatzbesitzer kein direkter Schaden entstanden ist.

Abschleppung als Geschäftsmodell

Wie ORF.at am Montag berichtete, wandte sich nun eine betroffene Autofahrerin an den ÖAMTC. Auch ihr Fahrzeug wurde vor dem Hotel abgeschleppt, sie machte im Anschluss Fotos von der Situation vor Ort und schilderte ihre Beobachtungen in einer E-Mail dem Automobilclub: „Es sind, während der 30 Minuten, die wir dort waren und Fotos gemacht haben, etwa zehn Autos abgeschleppt worden. Kaum haben die Leute geparkt, war schon der Abschleppdienst da.“

Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass es sich hierbei um ein Geschäftsmodell handeln könnte, sagt der Verkehrsjurist des ÖAMTC, Martin Hoffer gegenüber ORF.at: „Wenn das auch nur ansatzweise stimmt, dass der nächste Abschleppwagen schon kommt, kaum dass ein Fahrzeug abgeschleppt wurde, dann würde ich schon die Frage stellen, wie die österreichische Rechtsordnung mit solchen Umständen umgeht“, so Hoffer.

Auch Staatsanwaltschaft könnte tätig werden

Konkret könnte da auch ein Staatsanwalt tätig werden, denn das Modell funktioniert immer gleich: „Oft ist es sehr wohl ein organisiertes Zusammenwirken zwischen dem Grundstücksbesitzer, einer wie auch immer gestalteten Überwachungs- oder Parkraum-Organisationsfirma und einer dahinterstehenden Abschleppfirma“, so Hoffer vom ÖAMTC weiter. Jene Firma, die im Fall der Shopping City Süd in Vösendorf die Fahrzeuge abschleppt, handle im Auftrag des Parkplatzbesitzers, heißt es dort.

Auf Privatparktplätzen darf man grundsätzlich nicht parken. Tut es ein Fahrzeuglenker doch, kann der Parkplatzbesitzer wegen Besitzstörung klagen. Abschleppen lassen darf er in den meisten Fällen aber nicht, sagt Gerold Pawelka von der Rechtsanwaltskanzlei Preslmayr gegenüber ORF.at: „Selbsthilfe zu üben, wäre nur dann möglich, wenn wirklich eine konkrete Gefahr droht.“ Laut dem Experten wäre eine Abschleppung noch nicht einmal zulässig, wenn man eine Feuerwehrausfahrt mit seinem Fahrzeug blockiert, aber noch keine Gefahr droht - es also nicht brennt. „Bei Einkaufszentren könnte diese Gefahr ein drohender Kundenverlust sein“, so Preslmayr.

Hohe Kosten

Obwohl Klagen gegen ungerechtfertige Abschleppungen oft erfolgreich sind, scheuen dennoch viele Autofahrer vor einem rechtlichen Vorgehen zurück. Grund dafür, sind die hohen Kosten: Verliert man die Klage, kann das bis zu 1.000 Euro ausmachen, für das Abschleppen sind hingegen nur rund 360 Euro fällig.

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