Anstiftung zum Doppelmord in NÖ: 18 Jahre für Häftling

Anstiftung zum Doppelmord in NÖ: 18 Jahre für Häftling
Ein 60-Jähriger soll laut Staatsanwaltschaft den Auftrag in einem Brief gegeben haben. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig.

Wegen versuchter Bestimmung zum Mord und zur schweren Nötigung ist ein Häftling am Montag in St. Pölten zu 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Geschworenen entschieden einstimmig. Das Urteil gegen den 60-Jährigen ist nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmeldete und der Staatsanwalt keine Erklärung abgab. Der Beschuldigte gab laut Anklage in einem Brief den Auftrag, zwei Männer umbringen zu lassen. Der 60-Jährige bekannte sich nicht schuldig. Er wollte seinen Angaben zufolge mit dem Schreiben die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen gegen die beiden Männer motivieren.

Dem derzeit in der oberösterreichischen Justizanstalt Garsten inhaftierten Mann wird vorgeworfen, einen Mord- und einen Nötigungsauftrag erteilt zu haben. Er soll am 27. April 2015 aus der Justizanstalt St. Pölten einen Brief an seine Frau übermittelt und diese gebeten haben, das Schreiben an einen serbischen Staatsbürger weiterzuleiten. Der Inhalt laut Anklagebehörde: Zwei Männer sollten umgebracht werden, einer sollte vorher ein Geständnis unterschreiben, das den 60-Jährigen entlaste und eine Wiederaufnahme seines Verfahrens ermögliche.

Wegen Einbruchs verurteilt

Der in Serbien geborene Beschuldigte war zuletzt im Juni 2014 wegen Einbruchs zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden, er "möchte sich mit der Verurteilung nicht abfinden", sagt Staatsanwalt Karl Fischer. Der 60-Jährige mache die beiden Männer dafür verantwortlich, für Einbrüche in Bekleidungsgeschäfte verurteilt worden zu sein. Der Angeklagte legte Berufung ein, im Februar 2015 wurde das Urteil bestätigt. Als der Plan des Beschuldigten, in eine serbische Haftanstalt überstellt zu werden und bald freizukommen, nicht funktionierte, habe er sich zu dem Brief entschieden, erklärte der Staatsanwalt.

Der belastende Brief wurde bei der Hausdurchsuchung zusammengefaltet zwischen Stanniol und Pappendeckel in einer Zigarettenschachtel der Ehefrau des Angeklagten gefunden, berichtete ein Kriminalbeamter bei der Geschworenenverhandlung in St. Pölten im Zeugenstand. Die 48-Jährige bezeichnete den Inhalt der beiden Briefe und der Telefonate als "Fake ".

"Die Idee war absurd"

Teile der aufgenommenen Telefonate des Ehepaares wurden im Gerichtssaal abgespielt. Der Häftling sagte darin u.a., sein größter Fehler sei gewesen, "dass ich die zwei nicht kalt gemacht hab, das werde ich nachholen". Alles in den überwachten Telefonaten sei vorher mit ihrem Mann abgesprochen gewesen, auch die beiden Briefe seien "Fake" gewesen, sagte die Frau als Zeugin. "Wir wollten, dass der Wahnsinn und die ewigen Anschuldigungen aufhören." Man wollte "die Wahrheit auf den Tisch legen" und die Staatsanwaltschaft aufrütteln, "dass in die richtige Richtung ermittelt wird", sagte sie. "Die Idee war absurd, ich weiß es", räumte die 48-Jährige ein.

Sie habe das Schreiben auf Serbisch "nicht versteckt", sagte die Frau, die diese Sprache nicht beherrscht. "Ich hätte gar nichts mit dem Brief machen sollen", meinte die 48-Jährige. Die Frau des Beschuldigten soll versucht haben, Kontakt zum Mann in Serbien aufzunehmen, an den sich das Schreiben richtete.

Perfide Pläne

Die Gespräche drehten sich laut dem vorsitzenden Richter Helmut Weichhart auch um die Möglichkeit, dass der 60-Jährige in ein serbisches Gefängnis überstellt und vorzeitig aus der Haft entlassen werde oder dass er Paragraf 133a Strafgesetzbuch (vorläufiges Absehen vom Strafvollzug wegen Einreiseverbotes oder Aufenthaltsverbotes) in Anspruch nehmen könne. Da die Chancen schlecht standen, wurde die Lage offenbar verzweifelter.

Eines der beiden potenziellen Opfer sollte laut dem Brief ein Geständnis unterschreiben. Sollte sich der Mann weigern, sollte er gekidnappt, in den Keller des Fitnessstudios der Frau des Angeklagte zum Unterschreiben gebracht und dann offenbar ein Selbstmord vorgetäuscht werden: Dem Mann sollte ein Schuss Heroin gesetzt werden, dann sollte er auf einer Parkbank mit einer Nadel in der Vene zurückgelassen werden. Bei sofortiger Erledigung wurden 100.000 Euro in Aussicht gestellt.

Zeuge hatte Angstzustände

Der 34-Jährige war als Zeuge geladen. Der Mann arbeitete als Trainer im Mostviertler Fitnessstudio der Frau des Angeklagten und saß gleichzeitig mit dem 60-Jährigen in Untersuchungshaft. Er wurde laut seiner Aussage "unter Druck gesetzt" und sollte die Schuld für Einbruchsdiebstähle, für die der 60-Jährige verurteilt wurde, auf sich nehmen und Kollegen im Fitnessstudio mithineinziehen. Das verweigerte der 34-Jährige, der wegen Suchtgiftverkaufs verurteilt wurde.

Das zweite potenzielle Opfer berichtete im Zeugenstand, es habe 2013 Maskierung und Einbruchswerkzeug des 60-Jährigen entdeckt und daraufhin Anzeige erstattet. Der 61-Jährige war ebenfalls im Fitnessstudio beschäftigt. Er gab an, vom Angeklagten u.a. dort mit einem langen Messer bedroht und angezeigt worden zu sein. "Ich habe laufend Angstzustände, Schweißausbrüche, Panikattacken", schilderte der Zeuge.

Objektive Beweise

Der Serbe, an den sich der Brief des Angeklagten richtete, erschien nicht zu einer Zeugeneinvernahme per Videokonferenz an einem Bezirksgericht in der Südsteiermark. Er habe sich nie mit dem 60-Jährigen oder dessen Frau über einen Mordauftrag unterhalten, hatte er in einer früheren Einvernahme zu Protokoll gegeben.Gegen die Frau des Angeklagten wurde laut einem Vertreter des Landeskriminalamtes wegen möglicher Dopingdelikte ermittelt. Im Zuge einer Telefonüberwachung sei man auf verdächtige Gespräche mit dem 60-Jährigen gestoßen, die nun zur Anklage gegen den Häftling führten.

Im Schlussplädoyer ersuchte der Staatsanwalt die Geschworenen: "Bitte schauen Sie auf die objektiven Beweise." Die Telefonate "sind nicht gespielt". Die Aussagen der Frau in der Einvernahme bezeichnete er als "völlig absurd". Der Verteidiger erklärte erneut, der Inhalt des Briefes hätte sich nicht durchführen lassen.

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