Anrainer erwägen eine Sammelklage

3. Piste in Wien Schwechat: Schadenersatz für Wertverlust und Lärmbelästigung.

Mit einer Sammelklage wollen sich jetzt Fluglärmgegner gegen den geplanten Bau der dritten Piste am Wiener Airport wehren. Das gaben am Montag Vertreter eines Bürgerinitiativen-Dachverbandes bekannt, dem 27 Gruppen angehören.

Ihr Vorwurf: Der positive UVP-Bescheid vom heurigen Sommer basiere auf teils rechtswidrigen Grundlagen. Denn die Hunderte Millionen Euro teuren Flughafen-Ausbauten seit 1999  seien keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen worden und somit "umweltrechtliche Schwarzbauten", wie es Anwältin Susanne Heger formuliert. Somit setze auch die dritte Piste auf einer rechtswidrigen Basis auf. Heger führt in der Causa ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich bei der EU. Weil sich die Kommission mit nachträglichen Umweltverträglichkeitsberichten begnügte, wurde über den EU-Bürgeranwalt die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt.

Schadenersatz

Wegen der Lärmbelästigung und Wertverlusten im Nahbereich des Airports hat Anwalt Wolfram Proksch im Auftrag einer Ärztin eine Amtshaftungsklage eingebracht. Vom Land NÖ und dem Bund werden Schadenersatz und Haftung für drohende Gesundheitsschäden verlangt.

Es könnte ein Sammelverfahren angestrebt werden, sagt Proksch. Dafür müsste jedoch noch ein Financier gefunden werden. Offen ist, wie viele Fluglärmgegner sich einem Verfahren anschließen.

Am Flughafen weist man die Vorwürfe entschieden zurück. "Alle Bauwerke am Flughafen Wien sind entsprechend der zum Genehmigungszeitpunkt rechtlichen Vorschriften und geltenden österreichischen Gesetze errichtet worden", heißt es.

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