Albtraum nach Bauschäden

Die Familie Hannauer hofft nun auf das OLG-Urteil.
Nach Endlos-Rechtsstreit gab es ein Urteil, doch der Prozess ist nicht vorbei.

"Wir wissen nicht, wie wir über die nächsten Monate kommen sollen", sagt Paul Hannauer und schüttelt den Kopf. Seit mittlerweile sieben Jahren – als bei der Errichtung einer Tiefgarage am Nachbargrundstück ihr Haus schwer beschädigt wurde – dreht sich das Leben des 88-Jährigen, seiner Frau Helene und seines Sohnes Paul nur noch um Anwälte und Gutachten.

Seit 2011 prozessieren die Hannauers gegen den Bauträger wegen Wertminderung ihres Eigentums und um eine Entschädigung. Vor kurzem kam schließlich das Urteil: Der Familie wurden rund 100.000 Euro zugesprochen, dazu kommen 80.000 Euro Prozesskosten. Der Bauträger muss zudem für zukünftige Schäden haften. Und solche sind laut Gutachten nicht auszuschließen. Doch die Freude währte nicht lange. Denn der Bauträger ist in Berufung gegangen. Nun ist das Oberlandesgericht Wien am Zug.

"Es entsteht der Eindruck, dass man hier auf Zeit spielt", meint Sacha Pajor, Anwalt der Hannauers. "Wenn der damit durchkommt, ist es unser psychisches und physisches Ende", sagt die Familie.

Mehr als 100.000 Euro habe sie das Verfahren bisher gekostet – Ersparnisse aus 60 Jahren. "Es steckt alles drin, was wir haben", erzählt Paul Hannauer Junior. Den Anfang nahm der Albtraum 2009. Da wurde das Wand an Wand gebaute Nachbargebäude abgerissen und mit dem Bau einer Tiefgarage für ein Mehrparteienhaus begonnen. Die Arbeiten hatten massive Auswirkungen auf das 160 Jahre alte, aber gepflegte, Haus der Hannauers: Erst waren es nur Haarrisse, die zu zentimeterdicken Sprüngen wurden. Dann neigte sich das Haus unter einem gewaltigen Rumpeln. Ein Ziviltechniker erkannte "eine Gefährdung für Eigentum und Personen" und stoppte vorübergehend alle Arbeiten.

Streit um den Wert

Auch die Sanierung des Hannauer-Hauses im Auftrag des Bauträgers verlief nicht friktionsfrei, Sachverständige und Anwälte mussten einschreiten. Noch immer sind nicht alle Schäden behoben: So wird seit Jahren um die Sanierung einer wackeligen Feuermauer gestritten.

Nachdem außergerichtliche Einigungsversuche scheiterten, traf man sich schließlich vor Gericht. Das erste Gutachten war dann ein Rückschlag: Der Sachverständige stellte eine Verbesserung der Gebäudesubstanz und eine Wertsteigerung fest. Letztendlich urteilte das Landesgericht jedoch: Es bestehe kein Zweifel, dass der Bauträger durch die "nicht sachgemäß durchgeführten Bauarbeiten" den Hannauers Schäden zugefügt habe und sie Anspruch auf Schadenersatz haben. Und stellte unter anderem gar eine Wertminderung fest.

Das sieht der Anwalt des Bauträgers, Gerald Gerstacker, anders. In der Berufung führt er unter anderem Verfahrensmängel und unrichtige Tatsachenfeststellungen an. "Knackpunkt ist der Komplex der Wertminderung, der überprüft werden soll. Und natürlich die Haftung für künftige Schäden", sagt Gerstacker. Von Verzögerung will er keinesfalls sprechen. "Wir glauben einfach, dass das erstinstanzliche Urteil unzutreffend ist." Generell habe man bereits 250.000 Euro in die Sanierung investiert. Der ursprüngliche Schaden tue ihm und dem Bauträger natürlich leid.

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