Acht "Sitzenbleiber" an Volksschule: Schulinspektor bestreitet Vorwürfe

(Symbolbild)
"Nur" vier statt neun Schüler seien nicht zum Aufsteigen in die vierte Schulstufe berechtigt.

In der Causa um mehrere "Sitzenbleiber" an der Volksschule Groß-Siegharts (Bezirk Waidhofen a.d. Thaya) hat der NÖ Landesschulrat am Freitag auf die Vorwürfe der Volksanwaltschaft reagiert. Vier und nicht neun der 22 Schüler waren in der dritten Klasse nicht zum Aufsteigen in die vierte Schulstufe berechtigt, heißt es in einer Sachverhaltsdarstellung. Vier weitere wiederholen freiwillig.

Volksanwalt Peter Fichtenbauer hatte von neun "Sitzenbleibern" gesprochen und ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet. Laut dem zuständigen Pflichtschulinspektor Franz Weinberger sind aber tatsächlich nur acht Kinder betroffen: zusätzlich zu den vier "Sitzenbleibern" wiederholen weitere vier Schüler "auf Antrag der Erziehungsberechtigten die dritte Klasse, obwohl sie zum Aufsteigen in die vierte Klasse berechtigt waren".

Freiwillige Wiederholungen

Begründet wird die freiwillige Wiederholung der Schulstufe in dem Schreiben, das der APA vorliegt, folgendermaßen: "Damit soll der bestehende Leistungsrückstand aufgeholt werden, der durch Ausschöpfen der dreijährigen Schuleingangsphase vermutlich nicht entstanden wäre - die Eltern hatten damals empfohlene Umstufungen in der ersten und/oder zweiten Schulstufe jedoch abgelehnt."

Für alle unterrichtenden Lehrerinnen waren laut Weinberger Verhaltensprobleme und Leistungsrückstände vieler Schüler "evident, auch belegt durch alljährliche Lesetests und Kompetenzmessungen in Deutsch und Mathematik". In Absprache mit Schulleitung und Schulaufsicht seien Fördermaßnahmen und Unterstützungen organisiert worden. Als zuständiger Pflichtschulinspektor sei er im Schuljahr 2014/15 sieben Mal vor Ort gewesen.

"Es wurde keine Klasse zusammengelegt oder neu gebildet"

Weinberger wehrt sich gegen den Verdacht auf Schülerzahlenbeeinflussung: "Es wurde keine Klasse zusammengelegt oder neu gebildet." Die dritte Klasse hatte 22 Schüler, die zweite 13 Kinder. Durch die freiwilligen und gesetzlich notwendigen Wiederholungen sind nun in der vierten Klasse 14 Schüler und in der dritten 20 Schüler.

Dem Zweifel der Volksanwaltschaft an der pädagogischen Befähigung der Lehrerin setzte der Pflichtschulinspektor entgegen, dass es sich um eine "anerkannte kompetente Pädagogin mit langjähriger Berufserfahrung" handle. Sie hatte demnach die Klasse - nach einem krankheitsbedingten Ausfall und Ruhestandsversetzung der bis zum Semester der zweiten Klasse unterrichtenden Lehrerin - erst zu Beginn des dritten Schuljahres übernommen.

"Vorgangsweise irritierend und befremdlich"

Der Amtsführende Präsident des NÖ Landesschulrates, Johann Heuras, bezeichnete die Vorgangsweise der Volksanwaltschaft als "irritierend und befremdlich": Die Volksanwaltschaft sei mit Vorwürfen via Medien in die Öffentlichkeit gegangen, ohne vorher die Richtigkeit der getätigten Aussagen zu hinterfragen. "Im Vorfeld wurden weder bei der betroffenen Schule, noch beim zuständigen Pflichtschulinspektor oder beim Landesschulrat für Niederösterreich Erkundigungen eingeholt." Das Vorgehen ziehe "auch einen erheblichen Imageschaden für die betroffene Schule nach sich". Ähnliche Kritik hatte zuvor der Elternverein geäußert.

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