1799 Euro für 88 Tage unschuldig im Gefängnis

Christian P. vor seinem Freispruch vergangenen Dezember
Zu Unrecht Beschuldigter im Fall der Hakenkreuz-Attacken kämpft um finanzielle Entschädigung.

Christian P. (33) galt monatelang als Hauptverdächtiger im Fall der angeblichen Hakenkreuz-Überfälle im Bezirk Wiener Neustadt (NÖ). Am Mittwoch hat sich herausgestellt, dass das vermeintliche Opfer die "Überfälle" inszeniert und sich die Hakenkreuze selbst in den Körper geritzt hat. Der 53-Jährige wurde wegen Vortäuschung einer Straftat – nicht rechtskräftig – zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Für Christian P. ist das Urteil zwar wie Balsam für die Seele, allerdings hat er nicht viel davon. Denn derzeit hat P. schlechte Karten, überhaupt Schadenersatzansprüche für die erlebte Tortur geltend zu machen. Er wurde wegen des ersten Überfalles auf seinen ehemaligen Nachbarn angeklagt und freigesprochen. Als Wochen später Robert T. wieder schwer verletzt mit eingeritzten Hakenkreuzen am gesamten Körper in einem Bachbett gefunden wurde, fiel der Verdacht zunächst erneut auf Christian P.

Es stellte sich aber heraus, dass die Sache inszeniert war. Die Staatsanwaltschaft hatte bei ihrer Anklage wegen Vortäuschung einer Straftat den ersten Überfall jedoch gar nicht mehr berücksichtigt. "An dieser Sache hängen aber natürlich unsere Ansprüche. Wir wollen von der Staatsanwaltschaft wissen, wieso der erste Fall eingestellt wurde. Er gilt damit als ungeklärt", sagt Christian P.s Anwalt, Christian Kühteubl. Damit fehle auch die rechtliche Grundlage, den entstandenen Schaden am Zivilweg einzufordern.

Job verpasst

Derzeit wurden seinem Mandanten für die 88 Tage in Haft gerade einmal 1799 Euro nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz angeboten, so Kühteubl. Das ist die Minimalsumme von 20 Euro pro Tag plus dazugehöriger Gebühren. Eine "lächerliche" Summe wenn man bedenkt, dass er nur in diese Situation kam weil er angeschwärzt wurde, sagt der Anwalt. Gesetzlich möglich sind maximal 50 Euro Entschädigung pro Tag. Kühteubl wird dies einfordern.

Laut Christian P. hat die Untersuchungshaft sein Leben massiv beeinträchtigt. Er hat einen zugesagten Job nicht bekommen – ganz zu schweigen von der psychischen Belastung des Gefängnisaufenthalts. Kühteubl erwartet sich in der Causa eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.

Der Anwalt habe bereits bei der Haftprüfung seines Mandanten im Vorjahr darauf hingewiesen, dass sich Verletzungen wie die eingeritzten Hakenkreuze in der rechtsmedizinischen Literatur in den meisten Fällen als selbst zugefügt herausgestellt haben. Charakteristisch sind laut dieser Untersuchungen Schnitt- und Ritzwunden an leicht erreichbaren Stellen mit auffallend gleicher Verletzungstiefe ohne jeglicher Abwehrverletzungen. "Genau so war es auch in dem Fall", sagt Christian Kühteubl.

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