1,3 Millionen veruntreut: Ein Jahr Haft für Ex-Banker

Gericht Korneuburg
Der Filialleiter hatte Geld von Kunden abgezweigt und an Bedürftige weitergereicht.

Wegen Veruntreuung von 1,3 Millionen Euro sowie schweren Betrugs musste sich am Donnerstag ein 62-jähriger Ex-Banker am Landesgericht Korneuburg verantworten. 20 Jahre lang habe der Angeklagte Alfred S., laut eigenen Angaben, Sparguthaben von Kunden abgezweigt und an bedürftige Kunden weitergereicht. Vom Schöffengericht wurde er deshalb zu drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung. "Sie haben das Vertrauen der Kunden ausgenutzt. Sie sind kein Robin Hood" begründet Richterin Anna Wiesflecker das Urteil.

Aufgeflogen ist das "Schattensystem", wie es sein Verteidiger nannte, als ein Großkunde Geld abheben wollte. Anstatt der erwarteten 700.000 Euro waren jedoch nur knapp hundert Euro am Sparbuch. Bei einem folgenden Gespräch mit der Bankführung zeigte sich der Banker geständig und gewährte Einblick in sein System. Demnach habe er zwar Geld entgegengenommen, dieses aber nicht verbucht. Die Einträge in das Sparbuch hat er alibimäßig auf einer Schreibmaschine durchgeführt.

180.000 Euro Darlehen

Laut Anklageschrift hatte der 62-Jährige, der im Lauf der Jahre in drei Filialen im Bezirk Mistelbach beschäftigte war, knapp 180.000 Euro tatsächlich als Darlehen an bedürftige Kunden vergeben. Der Rest blieb bis heute verschwunden. Die Aufzeichnungen, an wen er wie viel Geld weitergereicht hat, seien bei der Filialschließung 2004 verschwunden.

Sein Mandant habe sich nicht bereichert, sondern einfach den Überblick über das von ihm durch Nicht-Einbuchungen aufgebaute "Schattensystem" verloren, meinte der Verteidiger. Das bestätigte der Mann, und: Er habe einfach ausgeblendet, was passieren würde, wenn alles herauskäme. "Am liebsten würde er die Zeit zurückdrehen."

Rund zehn Prozent der veruntreuten Summe hat Alfred S. bislang zurückgezahlt. Einerseits hat er seinen Anteil des Hauses verkauft, andererseits wird ein Teil seiner monatlichen Pension gepfändet. Der Angeklagte, der sich von Anfang an "voll schuldig" bekannte, nahm das Urteil des Schöffensenats an. Die Staatsanwältin gab jedoch keine Erklärung ab, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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