Heumarkt-Gegner schalten EU ein

So könnte das Heumarkt-Areal künftig aussehen
Europäische Kommission prüft, ob Umweltprüfung korrekt stattgefunden hat.

Im Kampf gegen das geplante Hochhaus am Heumarkt bringen die Gegner des Projekts nun die Europäische Union ins Spiel. Die List Rechtsanwalts GmbH, die die Initiative Denkmalschutz in der Debatte vertritt, hat eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission für Umwelt eingebracht.

Der Grund: Die eigentlich verpflichtende Strategische Umweltprüfung (SUP) sei bei diesem Projekt nur mangelhaft angewendet worden. Die SUP ist ein Verfahren, bei dem Umweltaspekte eines neuen Projekts geprüft werden. Wesentliche Punkte dabei, erläutert Wolfgang List: Die Öffentlichkeit muss einbezogen werden, Alternativvarianten müssen eingehend geprüft werden.

Heumarkt-Gegner schalten EU ein
Rechtsanwalt Wolfgang List
Beides sei beim Hochhaus-Projekt nicht passiert. Derzeit prüft die Europäische Kommission, ob tatsächlich eine Vertragsverletzung vorliegt. Ist das der Fall, könnte eine Klage beim Europäischen Gerichtshof eingebracht werden.

Laut Christian Piska, Professor im Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien, ist die SUP jedoch ein sehr diffuses Instrument. Aufgrund der herrschenden Rechtssprechung sei es schwierig, Erfolg zu haben.

Dialogausstellungen

Beim Projektwerber WertInvest reagiert man irritiert auf den Schritt des Anwalts. Geschäftsführerin Daniela Enzi meint: "Kein Bauvorhaben in Wien hatte je ein derart hohes Maß an Transparenz und Dialog mit allen Gruppen der Fachwelt und der Bevölkerung. Von Anfang an war jeder Planungs- und Entwicklungsschritt durch dieses Zusammenspiel gekennzeichnet". Die vier Dialogausstellungen hätten mehr als 4000 Personen besucht. Die letzte davon, der Infopoint im Hotel Intercontinental, fand von 14. bis 28. Februar statt.

Aus dem Büro der Planungsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) heißt es: "Das Wiener Widmungsverfahren entspricht selbstverständlich allen gebotenen rechtlichen Grundlagen. Die SUP ist Teil der öffentlichen Auflage und kann so von jedermann eingesehen und beeinsprucht werden." Der Flächenwidmungsplan liegt noch bis 16. März zur Begutachtung auf.

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