Fußfessel-Kontrolle: "Blind sind wir nie"

Fußfessel-Kontrolle: "Blind sind wir nie"
So werden Rumpold, Kartnig & Co im Hausarrest und unterwegs elektronisch überwacht.

Innenminister Wolfgang Sobotka möchte sogenannte Gefährder in der Terrorszene mit der elektronischen Fußfessel überwachen. Abgesehen von rechtlichen Fragen, wäre die Justiz überhaupt dafür gerüstet? Der KURIER begab sich auf Lokalaugenschein in die Fußfessel-Zentrale in der Justizanstalt Wien-Josefstadt.

Hier wird der elektronische Hausarrest für rund 300 verurteilte Straftäter kontrolliert. Darunter der ehemalige Sturm-Graz-Präsident Hannes Kartnig, dem die Fußfessel wegen medienwirksamer Auftritte bei einer Opernpremiere und im Restaurant eines Nobelhotels schon einmal entzogen worden war. Und der frühere FPÖ-Politiker Gernot Rumpold, der den elfmonatigen Teil seiner Gefängnisstrafe ebenfalls daheim verbüßen darf. Sie alle haben ein striktes Bewegungsprofil, das auf die Wege zur und von der Arbeit sowie extra genehmigte Freizeit-Ausgänge beschränkt ist. Wobei auch bei der Anwesenheitspflicht daheim das Betreten des Gartens oder bestimmter Räume ausgeschlossen werden kann.

"Wenn jemand in einer Villa mit 500 Quadratmetern wohnt, bedeutet das nicht, dass er alle Räume inklusive Indoor-Pool und Fitnessraum im Keller benützen darf", sagt Kontrollinspektor Karl Peinhart: "Der Strafzweck liegt auch in der Beschränkung der Lebensführung. Der Hausarrest kann auf Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Bad festgelegt sein."

Alarmmeldungen

Auf dem riesigen Monitor hinter Peinhart leuchten ständig Meldungen von Fußfessel-Trägern in ganz Österreich rot auf. Die sind nicht alle flüchtig. Meist handelt es sich um technische Fehlermeldungen, die abzuklären sind. Ein Kfz-Mechaniker hat bei einem Auto gerade die Räder gewechselt, ein Reifen ist ihm ausgekommen und hat die Fußfessel am Bein erwischt. Sie hält zwar 25 bis 30 kg Zugkraft aus, aber die mechanische Einwirkung löst einen Alarm aus. Ein Techniker muss hin fahren und das Gerät überprüfen.

"Wo ist der N.?", fragt jetzt eine Beamtin ihren Kollegen. "Er hat gesagt, dass er zum Arzt muss und nachher gleich wieder arbeiten geht", antwortet der Kollege. Das wird mit einem Anruf überprüft, jeder muss ein Handy bei sich tragen. Meldet er sich nicht, wird zuerst beim Verein Neustart nachgefragt, der die Tagesstruktur festlegt. Dann wird die zuständige Justizanstalt verständigt, die via Polizei eine Fahndung einleitet. Das ist in den sechs Jahren, seit es die Fußfessel gibt, bei insgesamt 4256 Fußfessel-Trägern bisher 21 Mal vorgekommen. In der Regel findet man die Leute und sperrt sie ein, den Status Hausarrest haben sie dann verwirkt.

15 Personen tragen derzeit eine Fußfessel mit GPS. Sie können ständig auf bis zu drei Meter genau geortet werden. In schmalen Gassen mit hohen Häusern ist die Ortung nur auf 30 bis 50 Meter genau. Peinhart: "Blind sind wir nie. Wir wissen jedenfalls, ob er am Anfang oder eher in der Mitte der Gasse ist."

Auf dem Monitor leuchtet gerade eine grüne Linie auf. Sie zeigt den Weg eines Fußfessel-Trägers von seiner Wohnung zur Arbeit. Auch das Tempo kann abgefragt werden, 70 km/h, der Mann ist also mit dem Auto unterwegs.

Ein verurteilter Straftäter kam mit Fußfessel ins Landesgericht Graz, zur Anhörung wegen vorzeitiger bedingter Entlassung aus dem Strafvollzug (wozu auch der Hausarrest gehört). Als sie abgelehnt wurde, war die Enttäuschung so groß, dass er sich die Fußfessel in einem Kaffeehaus auf der Toilette abschnitt und entschwand. Der Sender löste Alarm aus, der Mann kam nicht weit.

Freilich, das muss auch der Kontrollinspektor zugeben, nachts könnte es ein paar Minuten länger dauern. Tagsüber sind drei bis fünf Beamte in der Zentrale, nachts zwei, und auch die Justizanstalten sind dann mit weniger Personal ausgestattet.

Sperrzonen"Die Reaktionszeiten müssen bei uns aber auch nicht so straff sein", sagt Peinhart: "Wer gefährlich ist, bekommt die Fußfessel ja gar nicht." Zumindest in der Regel. Geht es um Opferschutz, werde sofort reagiert, "das hat Priorität". Für einen Fußfessel-Träger können bestimmte Wege oder Gebiete ausgeschlossen werden. Hält er sich nicht daran, wird Alarm ausgelöst. Gleichzeitig werden die Polizei alarmiert und das Opfer verständigt, dass sich der Täter dem geschützten Bereich nähert. Vorgekommen ist das bisher noch nicht.

Seit 1. September 2010 gibt es die elektronische Fußfessel. Bisher haben 4256 Personen ihre Freiheitsstrafe (die zwölf Monate nicht übersteigen darf) bzw. in seltenen Fällen (29 Mal) die U-Haft im Hausarrest abgesessen. Derzeit tragen 303 Personen die Fußfessel. Eine geeignete Unterkunft in Österreich, ein Job mit Einkommen, Kranken- und Unfallversicherung, die Einwilligung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen und eine günstige Prognose sind Voraussetzungen. Bisher ist es erst ein Mal vorgekommen, dass eine Unterkunft für den Hausarrest nicht geeignet war: Ein Bergbauernhof hatte für die Überwachung zu dicke Mauern.

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