"Zeit ist reif für Verwaltungsgericht"

"Zeit ist reif für Verwaltungsgericht"
Manfred Grauszer, Präsident des Unabhängigen Verwaltungssenats, will weniger Bürokratie und kürzere Verfahren.

Wir sind unabhängig, unparteiisch und unvoreingenommen und haben seit 1991 rund 14.000 Anträge bearbeitet, auch wenn es noch immer viele Burgenländer gibt, die uns nicht kennen", sagt der Präsident des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS), Manfred Grauszer mit einem Augenzwinkern.

Sieht man sich den Aufgabenbereich des UVS näher an, wundert es einen tatsächlich, dass diese Behörde nicht bekannter ist. Denn der UVS ist für Verwaltungsstrafsachen und für Einsprüche gegen Bescheide von burgenländischen Verwaltungsbehörden (Landeshauptmann, Landesregierung, Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate) zuständig. Auch sogenannte Maßnahmenbeschwerden, also etwa bei Führerscheinabnahmen, polizeilicher Gewaltanwendung oder Wegweisungen und Haftbeschwerden fallen in den Zuständigkeitsbereich des UVS.

Rasche Entscheidung

"Unser Ziel ist es, stets möglichst richtig und rasch zu entscheiden. Nur so garantieren wir einen effektiven Rechtsschutz", betont Grauszer, der auf eine stolze Erfolgsquote blicken kann. "In jedem zweiten Fall wurde der angefochtene Bescheid ganz oder teilweise zugunsten der Antragsteller abgeändert." Und auch vor dem Verwaltungsgerichtshof hielt der Großteil der Entscheidungen des UVS.

Für den Juristen ist es nun höchst an der Zeit, dass die Unabhängigen Verwaltungssenate zu Landesverwaltungsgerichten ausgebaut werden. "Der politische Wille existiert bereits seit Jahren, allein die Umsetzung lässt auf sich warten", so Grauszer, der hier ein enormes Potenzial zur Entbürokratisierung sieht.

In allen Angelegenheiten sollte nur mehr eine einzige Verwaltungsinstanz entscheiden. Gegen deren Entscheidung soll es ein ordentliches Rechtsmittel an das Verwaltungsgericht des Landes oder Bundes geben. "Das wäre für die Bürger einfacher, würde rascher endgültige Entscheidungen ermöglichen und mittelfristig Kosten sparen. "An die 120 Berufungsbehörden könnten dadurch abgeschafft werden. Es wissen ja oft nicht einmal mehr die Behörden, wer Berufungsinstanz ist. Wie soll sich da dann der Bürger durchblicken", erklärt Grauszer, der weiß, dass sein Vorschlag nicht nur Freunde finden wird: "Für viele Abteilungen im Landhaus würde dies einen Kompetenzverlust bedeuten. Aber daran darf solch ein Schritt nicht scheitern."

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