Vier Jahre Haft für die „große Schlepperin“

Vier Jahre Haft für die „große Schlepperin“
Moldawierin soll als Leiterin einer kriminellen Organisation Schleppungen in weit mehr als 100 Fällen organisiert haben.

Das Urteil, das am Montag über eine 38-jährige Frau aus Moldawien am Landesgericht Eisenstadt gefällt wird, lässt die Angeklagte in lautes Schluchzen ausbrechen. Für vier Jahre muss die Frau laut dem – nicht rechtskräftigen – Urteil ins Gefängnis. Angela M. soll von 2005 bis 2007 die Leiterin einer Schlepperorganisation gewesen sein. Nach der Festnahme der Angeklagten im März des Vorjahres sowie einer weiteren Moldawierin, Viorca B., gingen die Ermittler davon aus, dass die beiden Frauen 2500 Personen aus ihrem Heimatland nach Österreich und andere EU-Länder gebracht haben (der KURIER berichtete). Während Viorca B. bereits zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, musste sich Angela M. nun wegen Schleppungen in 249 Fällen in Eisenstadt verantworten.

Die 38-jährige Angeklagte soll dabei nicht nur den Ausreisewilligen Plätze verschafft haben. Sie soll auch für die Auszahlung der Schlepperlöhne verantwortlich gewesen sein. 150 Personen sollen laut Anklage mit verschiedensten Aufgabengebieten in der international tätigen Schlepperorganisation tätig gewesen sein.

Bis zu 5200 Euro

Versteckt in Autos, Bussen oder Donauschiffen wurden die Flüchtlinge von Moldawien in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gebracht. Die Flüchtlinge kamen über Kittsee, Nickelsdorf und Heiligenkreuz nach Österreich. Manche wurden auch nach Italien oder Belgien gebracht. Für die Schleppung musste ein Ausreisewilliger zwischen 3000 und 5200 Euro bezahlen.

Belastet wurde die Angeklagte unter anderem von einem bereits verurteilten Mittäter, der die Angeklagte als „die große Schlepperin“ bezeichnete. Angela M. gab vor Gericht an, lediglich als Vermittlerin fungiert zu haben. „Ich habe nur 50 Personen geholfen, Moldawien zu verlassen“, sagt die Beschuldigte. Der Schöffensenat sprach die Angeklagte schuldig, im Rahmen einer kriminellen Organisation „weit mehr als 100 Personen“ geschleppt zu haben. Die Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

 

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