VgT reicht Verfassungsklage gegen Mensdorff ein

Alfons Mensdorff-Pouilly wird die Verwaltungsstrafe bezahlen und will die Mängel beheben
VgT-Obmann Balluch bezeichnet eine Sperrzone um Mensdorffs Jagdrevier als "rechtswidrige Willkürakte".

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) will mit einer Verfassungsklage gegen eine Sperrzone um das Jagdrevier des Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly im Südburgenland vorgehen. Aktivisten hätten in den vergangenen Monaten bundesweit zahlreiche Jagden auf gezüchtete Tiere dokumentiert. Die Polizei habe nirgendwo etwas Anstößiges daran gefunden, außer im Burgenland, begründet der VGT diesen Schritt.

Das Höchstgericht möge die Sperrzone als verfassungswidrig erklären, verlangen die Tierschützer. Das Gesetz sehe derartige Sperrzonen nur vor, wenn eine "Gefahr für Leben und Gesundheit mehrerer Menschen oder für Eigentum oder Umwelt in großem Ausmaß" auftrete, wird argumentiert. Und das sei im vorliegenden Fall, wenn Tierschützer von der öffentlichen Straße aus eine "illegale" Jagd auf Zuchttiere filmen wollten, nicht gegeben.

"Freundschaftsdienst der Landespolizeidirektion"

"Diese Sperrzonen sind ganz eindeutig rechtswidrige Willkürakte, einfach ein Freundschaftsdienst der Landespolizeidirektion einem einflussreichen Großgrundbesitzer gegenüber. Oder wie lässt sich argumentieren, dass wir Tierschützer nirgends sonst eine solche Gefahr darstellen würden, außer bei Mensdorff-Pouilly?", so VGT-Obmann Martin Balluch in einer Aussendung. Man bitte den Verfassungsgerichtshof, "die Rechtsstaatlichkeit wieder herzustellen und uns unserer Arbeit nachgehen zu lassen, wie das ja auch die Bundesverfassung mit dem Staatsziel Tierschutz vorsieht."

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