Vater soll 14-jährige Tochter vergewaltigt haben: Prozess in Eisenstadt

Gericht, Gerichtsakten, Akten, Prozess, Anklage
49-Jähriger soll der damals 14-Jährigen auch gedroht haben. Angeklagter weist jede Schuld von sich. Prozess wurde vertagt.

Weil er im Jahr 2014 seine damals 14-jährige Tochter vergewaltigt haben soll, hat sich ein Südburgenländer am Dienstag vor einem Schöffensenat im Landesgericht Eisenstadt verantworten müssen. Der 49-Jährige bekannte sich nicht schuldig und wies den Vorwurf der Anklage zurück. Der Prozess wurde zur Befragung weiterer Zeugen vertagt.

Der Mann soll die Tat im November 2014 begangen haben. Mit der Vergewaltigung seien auch Blutschande und der Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses verwirklicht worden, stellte Staatsanwältin Verena Strnad fest. Dem Angeklagten wurde außerdem Nötigung vorgeworfen, weil er der Tochter angekündigt haben soll, ihr werde "was passieren", wenn sie jemanden davon erzähle.

Der Südburgenländer habe damals bereits von seiner Frau getrennt gelebt. An Wochenenden konnte er seine zwei Töchter besuchen bzw. abholen, um gemeinsam etwas zu unternehmen. "An einem dieser Wochenenden hat sich der Vorfall zugetragen", sagte die Staatsanwältin.

Der Angeklagte beschrieb die Familienverhältnisse als sehr harmonisch. Ohne vorher etwas zu ahnen, habe er erfahren, dass seine Frau bereits eine eigene Wohnung hatte. "Das war alles geplant", meinte der 49-Jährige. Auf die Frage des vorsitzenden Richters Wolfgang Rauter, ob er zu seiner Tochter eine liebevolle Beziehung gehabt habe, meinte der Mann: "Ja, sicher."

Psychische Belastungen

Anfang Oktober 2014 sei seine Frau, die eine Tochter in die Ehe mitgebracht hatte, mit den Kindern ausgezogen. Auch nach der Trennung sei das Verhältnis "ganz normal" gewesen, seine Töchter seien an ihm gehangen, schilderte der Angeklagte. Auch auf mehrmaliges Nachfragen aus dem Senat blieb er bei dieser Darstellung. Die Kinder würden schildern, dass sie geschlagen worden seien, hielt ihm die beisitzende Richterin vor. "Ich weiß nicht, warum sie das sagen", lautete seine Antwort. Und Alkohol trinke er - schon wegen seines Berufes als Kraftfahrer - ganz selten.

Die Anwältin des Opfers beantragte für ihre Mandantin den Zuspruch von 5.000 Euro als Schmerzensgeld und behielt sich eine Ausdehnung des Betrages vor. Die Tochter habe schwere psychische Belastungen erlitten und habe stationär behandelt werden müssen, weitere Folgekosten seien wahrscheinlich.

Auch der Vater mache sich große Sorgen um seine Töchter, wandte der Verteidiger des 49-Jährigen ein. Beide seien bereits stationär behandelt worden. Die jüngere Tochter habe in Vergangenheit ebenfalls behauptet, der Vater habe sie vergewaltigt. Es sei jedoch zu keiner Anklage gekommen. Sein Mandant komme sich "im konkreten Fall vor wie ein Hund, dem Hölzer geworfen werden".

"Aggressiv"

Angehörige beschrieben den 49-Jährigen anders: In den zwei Jahren, bevor sie ausgezogen seien, habe es ständig Streitigkeiten mit den Kindern gegeben, berichtete die Stieftochter. Ihre Mutter habe seit zwei Jahren auf der Couch geschlafen und zum Ausdruck gebracht, "dass sie nicht mehr angegriffen werden will von ihm". Der Angeklagte habe auch Alkohol getrunken, wenn er heimgekommen sei und sei dann auch "aggressiv" gewesen.

Die Schwester des Südburgenländers hingegen hatte für die Vorwürfe der Anklage keine Erklärung: "Ich verstehe das überhaupt nicht." Sie habe ihren Bruder auch noch nie etwas trinken gesehen.

Richter Rauter vertagte den Prozess, um weitere Zeugen zu befragen. Beim nächsten Verhandlungstermin soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Aufzeichnung der kontradiktorischen Befragung des Opfers gezeigt werden. Das Gericht will auch die Mutter befragen. Außerdem wird ein psychiatrisches Gutachten eingeholt, um zu klären, ob beim Opfer eine krankheitswertige Störung vorliege, die eine Fehlleistung bei der Aussage verursacht haben könnte.

Ein großteils geständiger Salzburger, der seine leibliche Tochter zehn Jahre lang mehrmals in der Woche sexuell missbraucht haben soll, ist am Dienstag bei einem Prozess in Salzburg zu achteinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der 44-Jährige soll sich auch an seiner Nichte vergangen haben. Die Mädchen waren zum Tatzeitraum unmündig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der bisher unbescholtene Angeklagte wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs und sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses schuldig gesprochen. Die beiden mutmaßlichen Opfer haben ihren Angehörigen bei einer kontradiktorischen Vernehmung schwer belastet. Sie hatten sich am 29. Dezember 2015 an eine Polizeiinspektion im Bezirk Hallein gewandt und von sexuellen Übergriffen berichtet. Eine Vernehmung des Beschuldigten war im Februar 2016 geplant, doch er hatte sich bereits nach Spanien abgesetzt. Er postete auf Facebook, dass er sich dort ein Haus bauen wolle. Im April 2016 wurde er in Südspanien gefasst.

Laut Staatsanwalt Andreas Allex soll der Salzburger wiederholt dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen an seiner leiblichen Tochter im Zeitraum von Dezember 1999 bis Oktober 2008 im Wohnhaus der Familie vorgenommen haben. Das Kind war damals zwischen fünf und 14 Jahre alt. Weiters habe er sie auch noch im Zeitraum von 2008 bis 2009 an den Geschlechtsteilen berührt. Zudem soll er solche Handlungen im Jahr 2002 auch an der damals zwölfjährigen Cousine der Tochter durchgeführt haben. Der Mann bedauerte laut seinem Verteidiger die Tat. Ein Gutachter stellte bei dem Angeklagten eine Störung der Sexualpräferenz fest.

Nach der Urteilsverkündung durch die Vorsitzende des Schöffensenates am Landesgericht Salzburg, Richterin Anna-Sophia Geisselhofer, erbat der Angeklagte Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Tochter des Beschuldigten wurden 17.500 Euro an Teilschmerzensgeld zugesprochen. Laut ihrer Rechtsvertreterin liegt bei ihr ein Verdacht auf Persönlichkeitsstörung als Folge der Tat vor. Der Nichte des Angeklagten erhält dem Urteil zufolge 500 Euro an Teilschmerzensgeld.

Kommentare