Umfahrung Schützen am Gebirge: Neuer Anlauf für Enteignungen

Die Umfahrung Schützen am Gebirge ist seit Beginn umstritten
Auch wasserrechtliche Bewilligung offen, ein Gutachten prüft Auswirkung der Salzstreuung.

Täglich rollen zwar Tausende Fahrzeuge über die Umfahrung Schützen am Gebirge, rechtlich befindet sich das 5,2 Kilometer lange Straßenstück im Bezirk Eisenstadt-Umgebung aber immer noch auf schwankendem Boden. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) im heurigen Februar den vom Land ausgestellten Wasserrechtsbescheid aufgehoben hatte, kassierte das Gericht im April "wegen Rechtswidrigkeit" auch die Bescheide zur Enteignung der Grundeigentümer (der KURIER hat berichtet). De jure führt die im Dezember 2014 eröffnete und 18,3 Millionen Euro teure Straße damit über private Grundstücke.

Diese juristische Baustelle will das Land offenbar möglichst rasch sanieren. Denn obwohl man für Ersatzbescheide längstens drei Jahre Zeit habe, findet schon am 17. August im Eisenstädter Landhaus "eine weitere mündliche Verhandlung" zur "Enteignung von Grundflächen" statt. So stand‘s am Montag in einer Kundmachung des Landes in Tageszeitungen.

Umweltverträglichkeit

Dass die Grundeigentümer im Rahmen der Verhandlung "etwaige Einwendungen" vorbringen werden, gilt als sicher: Man werde weiter "mit gebotener Hartnäckigkeit" gegen die vom Land betriebene Enteignung ankämpfen, sagt Anwalt Lothar Stix, der mehr als 20 Grundeigentümer vertritt. Die Aufhebung der Enteignungsbescheide durch den VwGH hängt auch mit einer Änderung der Rechtslage auf europäischer Ebene zusammen. Die Grundeigentümer haben nun in der Frage, ob es einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Umfahrung bedarf, Parteienstellung. Während die Grundeigentümer eine UVP fordern, winkt das Land ab.

Eine UVP wäre erst ab einer Straßenlänge von zehn Kilometern erforderlich, hält Baudirektor Wolfgang Heckenast entgegen. Ein Ende des Rechtsstreits ist indes nicht abzusehen. Anwalt Stix kündigt an, auch etwaige neue Enteignungsbescheide vor dem Landesverwaltungsgericht zu bekämpfen. Dort liegt auch die Prüfung der wasserrechtlichen Bewilligung. Demnächst liegt ein Gutachten über die Auswirkungen der Salzstreuung auf der Straße auf die umliegenden Grünflächen vor. Im Spätherbst könnte das Gericht in dieser Causa entscheiden.

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