TV-Bauer wurde schuldig gesprochen

TV-Bauer wurde schuldig gesprochen
Bauer und Schwester ließen schwer Verletzten über die Grenze bringen und stifteten Zeugen zur Falschaussage an.

Das Rampenlicht, in dem Apfelbauer Hermann F. gemeinsam mit seiner Schwester Ulrike am Freitag stand, gefiel ihm ganz und gar nicht. Immer wieder versteckte er sein Gesicht hinter seiner schwarzen Aktentasche. Der Teilnehmer der TV-Show "Bauer sucht Frau" stand in Eisenstadt vor Gericht, weil er im Vorjahr einen schwerverletzten Erntehelfer nicht ins Spital gebracht hatte.

Claudiu Horvat war zur Apfelernte ins Burgenland gekommen. Hermann F. setzte ihn aber zum Planieren in seinem Hof ein. Als die Walze kippte, stürzte der - nicht angemeldete - Rumäne vom Baufahrzeug und brach sich Becken, Rippen und den Oberarm. Hermann F. organisierte Doru V., einen anderen Erntehelfer, dem er den Schwerverletzten bei einem Parkplatz am Grenzübergang Heiligenkreuz übergab. V. brachte seinen Kollegen ins Spital von Szentgotthard, wo dessen schwere Verletzungen behandelt wurden.

Weder Hermann F. noch seine Schwester zeigten vor Gericht Reue. Anwalt Peter Bartl versuchte, den Spieß umzudrehen und behauptete, die Geschwister seien nach dem Vorfall von den Rumänen erpresst und sogar bedroht worden.

Zahlreiche Erntehelfer mussten als Zeugen vor Gericht auftreten. In ihren Aussagen war zu hören, dass sie von den Geschwistern zur Falschaussage angestiftet worden seien. Dabei sei es vor allem um den Zeitpunkt des Arbeitsbeginns von Horvat gegangen, denn die Geschwister meldeten Horvat erst nach seinem Unfall bei der Gebietskrankenkasse an, also drei Tage nach Arbeitsbeginn.

"Indiskutabel"

Bartl sah die Nichtanmeldung des Erntehelfers zwar als "schweren Fehler", sonst konnte er jedoch keinerlei Vergehen seiner beiden Mandanten feststellen. Es habe sich dabei um einen klassischen Arbeitsunfall gehandelt, für den der Dienstgeber nicht haftbar gemacht werden könne. Überhaupt sei sein Mandant Hermann F. von den "missgünstigen Anwesenden", gemeint waren die Journalisten, vorverurteilt worden.

Dass die Angeklagten den Mann nicht sofort ins Krankenhaus gebracht haben, sei ein Fehler gewesen, sagte Richter Wolfgang Rauter bei der Urteilsverkündung. Man habe wohl aus Angst wegen der Verletzung des Beschäftigungsgesetzes so gehandelt. Alles danach sei allerdings eine Vielzahl von Fehlleistungen gewesen, die "indiskutabel" seien. "Mir ist selten so eine Vielzahl von Lügen aufgetischt worden", so Rauter.

Beide wurden wegen unterlassener Hilfestellung, Anstiftung zur falschen Beweisaussage und Fälschung eines Beweismittels schuldig gesprochen. Hermann F. fasste 5 Monate bedingt und 2400 € Geldstrafe aus, seine Schwester 4 Monate bedingt und 720 €. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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