Tierquälerei: 29 Katzen unter desaströsen Bedingungen gehalten

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57-Jährige in Eisenstadt wegen Tierquälerei nicht rechtskräftig zu drei Monaten bedingt verurteilt. Richter: "Sie sind nicht das Ersatz-Tierschutzhaus"

Überbordende Tierliebe hat eine Frau in Eisenstadt vor Gericht gebracht. Sie und ihr Mann mussten sich am Freitag wegen Tierquälerei verantworten, weil sie 29 Katzen unter desaströsen hygienischen Bedingungen gehalten haben sollen. Die Frau wurde nicht rechtskräftig zu drei Monaten bedingt verurteilt, mit ihrem Mann einigte sich das Gericht auf eine Diversion.

Die Anklage umfasste einen Zeitraum von etwa zwei Monaten, in denen die Tiere nicht artgerecht gehalten worden seien und unnötige Qualen erlitten hatten. Die hygienischen Bedingungen seien desaströs gewesen, die Vierbeiner hätten zahlreiche Erkrankungen aufgewiesen, so der Staatsanwalt. Im März diesen Jahres schritt die Bezirkshauptmannschaft ein und nahm der Halterin die Katzen ab.

Katzen aus Bekanntenkreis erhalten

Laut Verteidiger hatte das Paar die Tiere vernachlässigt, da es mit dem Aufbau einer Firma beschäftigt gewesen sei. Es habe sich um einen "einmaligen Fehler" gehandelt. Inzwischen sei für eine katzengerechte Unterbringung gesorgt worden. Das Paar hat die Tiere unter der Bedingung zurückerhalten, dass sie kastriert würden.

Sie habe die Vierbeiner aus dem Bekanntenkreis erhalten, viele hätten chronische Krankheiten, berichtete die 57-jährige Angeklagte. Eine Katze, die nicht gehen konnte, habe sie von einem Fußballplatz mitgenommen. Die Zahl der Tiere sei inzwischen auf 15 reduziert worden. Drei davon sollen noch woanders untergebracht werden.

Ihr Ehemann sagte, mit den Katzen nichts zu tun gehabt zu haben. Es tue ihm leid, er hätte seine Frau in der Sache unterstützen müssen und wolle ihr jetzt helfen, sagte der Beschuldigte.

Bereits 2011 Anzeige

Die Amtstierärztin sagte als Zeugin, dass es bereits 2011 eine Anzeige gegeben habe. Auch damals wären die Tiere krank und die Hygiene nicht ausreichend gewesen. Die damals erteilten Auflagen seien erfüllt worden. Im aktuellen Fall zeigten die Vierbeiner nach Angaben der Ärztin Verhaltensstörungen. Eine der Katzen habe ihre eigenen Jungen gefressen.

Zwei tote Katzen wurden laut Richter Wolfgang Rauter im Wohnbereich gefunden. Sie habe die Kadaver in einem Sack im Vorraum verwahrt, weil sie sie wegen des gefrorenen Bodens nicht eingraben konnte, sagte die Angeklagte. Rauter machte sie darauf aufmerksam, dass Tierkadaver zur Tierkörperverwertung gehören.

Die 57-Jährige wurde zu drei Monaten bedingt unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Außerdem muss sie die Zahl der Katzen auf höchstens sieben reduzieren, entschied Rauter. "Sie sind nicht das Ersatz-Tierschutzhaus", gab ihr der Richter mit auf den Weg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Staatsanwalt keine Erklärung abgab. Für den Ehemann gab es eine diversionelle Einigung, er muss 150 Euro zahlen.

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