Tarif für zuspätkommende Eltern nicht verboten

Die Einhebung des Notfalltarifs im Kindergarten Großhöflein wurde vom Land nicht untersagt
Die Gemeindeabteilung des Landes sieht keinen Grund, die Einhebung zu verbieten.

Ja, aber“ – das ist der Sukkus der Prüfung des Großhöfleiner Notfalltarifs durch die Gemeindeabteilung des Landes, die Bürgermeister Wolfgang Rauter (Liste Burgenland, LBL) schon zugestellt wurde.

Wie berichtet, müssen Eltern pro halber Stunde 20 Euro zahlen, wenn sie ihr Kind wiederholt unentschuldigt zu spät vom Kindergarten abholen. LBL und ÖVP hatten den Notfalltarif im Gemeinderat von Großhöflein beschlossen, die SPÖ schickte eine Aufsichtsbeschwerde an die Gemeindeabteilung.

Die Aufsichtsbehörde sieht nun keine rechtliche Handhabe, die weitere Einhebung des Tarifs per Bescheid zu untersagen. Auf Grundlage des Burgenländischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes, wo es in § 3, Absatz 5 heißt: „Die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern zum Rechtsträger (= Gemeinde, Anm. d. Red.) sind privatrechtlicher Natur“, könne auch der Tarif gerechtfertigt werden, allerdings dürfe er nicht überschießend sein, was bei 20 Euro nicht der Fall sei.

Die knapp vierseitige rechtliche Beurteilung durch den Hauptreferatsleiter für Kindergartenbetreuungswesen, Gerald Kögl, verweist in der Frage des Schadenersatzes aber an die Zivilgerichte, denn dafür sei die Gemeindeabteilung schlicht nicht zuständig. Zur Erklärung: Mit den 20 Euro würden Mehrkosten abgedeckt, die durch die – gezwungenermaßen – längere Anwesenheit von Kindergärtnerinnen oder Helferinnen entstünden, hatte Rauter argumentiert. Eltern, die sich weigern zu zahlen, könnten aber ebenso zu Gericht gehen wie die Gemeinde, die nicht bezahlte Tarife einklagen möchte. Dann könnte das Zivilgericht entscheiden, ob durch das Zuspätkommen der Eltern überhaupt ein Schaden entstanden und dieser abzugelten sei.

Zu guter Letzt beleuchtet das Land auch noch den pädagogischen Aspekt des Tarifs und kommt mit Verweis auf eine einschlägige US-Studie zum Schluss, dass er „kontraproduktiv“ sei. „Die Unpünktlichkeit hat demnach sogar zugenommen, weil es die Eltern nicht mehr für eine Frage der Ehre gehalten haben, die Kinder pünktlich abzuholen“, erklärt Kögl. Besser wäre deshalb, mit den betroffenen Eltern zu sprechen.

Rauter sieht sich durch die rechtliche Beurteilung durchs Land bestätigt, denkt aber auch über eine Adaptierung nach, denn der Tarif sollte eben nicht als Freibrief verstanden werden, die Kinder ständig zu spät abzuholen. Wenn ein bestimmtes Kontingent erschöpft sei, sollte es deshalb zur Vertragsauflösung kommen, sprich: die Eltern müssen ihr Kind vom Kindergarten abmelden.
Schon zuvor hatte der Bürgermeister gesagt, es gebe „einen krassen“ Fall, wo Eltern ein Kind wiederholt unpünktlich abholten und einige wenige weitere Einzelfälle. Die bisherige Einhebung des Tarifs kann man übrigens an den Fingern einer Hand abzählen.

Kommentare