Südburgenländer wegen Muslim-Hetze verurteilt

Südburgenländer wegen Muslim-Hetze verurteilt
Bedingte Strafe.Schuldspruch in Abwesenheit.

Richter Wolfgang Rauter musste notgedrungen kurzen Prozess machen, denn der Angeklagte, dem Verhetzung (§ 283 StGB) einer Religionsgemeinschaft zur Last gelegt wurde, war am Dienstagvormittag nicht im Landesgericht Eisenstadt erschienen. Ob dem 39-jährigen Mann die Anreise aus dem Bezirk Oberwart zu beschwerlich war oder welchen Grund es sonst für das Ausbleiben gab, blieb ungeklärt.

Verurteilt wurde er trotzdem. Nach einer kurzen, auf das Protokoll der Einvernahme bei der Polizei gestützten Verhandlung verkündete Rauter eine "bedingte dreimonatige Freiheitsstrafe". Denn der Tatbestand der Verhetzung (maximal zwei Jahre Haft) sei "gerade noch" erfüllt, befand der Grandseigneur der Eisenstädter Richterschaft.

Minister-Facebook

Der Südburgenländer hatte am 6. Juni auf der öffentlichen Facebookseite von ÖVP-Außenminister Sebastian Kurz gepostet: "Stimmt wir haben nicht 1938. Sonst würden die Muslime in ihrem Judenhass wieder in Hitlers Afrika Corps mitmarschieren und an der Balkanfront Menschen abschlachten! Muslime waren niemals Menschen und werden niemals Menschen sein. Und Islam ist auch keine Religion ...".

Für Staatsanwalt Anton Paukner ging das "einfach zu weit", sei die Äußerung doch dazu geeignet, eine ganze Glaubensgemeinschaft "verächtlich zu machen". Der Ankläger verlangte deshalb eine Bestrafung, die "general- und spezialpräventiv" wirken möge.

Der 39-Jährige habe sich im bisherigen Verfahren grundsätzlich geständig gezeigt, referierte dann Rauter aus der Vernehmung des Angeklagten. Und das Motiv für die antimuslimischen Ausritte? Der Mann habe seine Postings mit "seiner Sicht der Religion" erklärt. "Radikalkonservative Muslime" würden oft "mit Gewalt reagieren", hatte der 39-jährige Angestellte behauptet und auch beklagt, er selbst habe "keinen guten Umgang mit muslimischen Arbeitskollegen gehabt". Dass er nur 1,49 Meter groß sei, habe ihm zudem in seinem Leben schon zahlreiche Konflikte eingebracht. Dieses nicht leichte Los und die bisherige Unbescholtenheit wertete Richter Rauter als mildernd.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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