„Strafe“ für trödelnde Eltern wird zur Rechtsfrage

Kindergarten Großhöflein, Tarif für trödelnde Eltern sorgt für Aufregung
Großhöfleins Bürgermeister und Land reden über Tarif für Eltern, die Kinder zu spät abholen.


Am Dienstag berichtete der KURIER über die „Strafe für trödelnde Eltern“ in Großhöflein: Wer sein Kind wiederholt unentschuldigt erst nach der Schließung um 17 Uhr vom Kindergarten abholt, zahlt pro begonnener halber Stunde 20 Euro. LBL und ÖVP hatten den „Notfalltarif“ gegen die Stimmen der SPÖ im Gemeinderat beschlossen. Der Wunsch sei von den Kindergärtnerinnen gekommen, betonte LBL-Ortschef Wolfgang Rauter.

Am Donnerstag forderte die SPÖ Rauter auf, „die bereits eingenommenen Strafsteuern sofort an die betroffenen Eltern zurückzuzahlen“. Begründung von SP-Vizebürgermeister Heinz Heidenreich: Für die Einhebung wäre „eine Verordnung notwendig. Die ist aber nie erlassen worden“. Den Eltern rät Heidenreich, keine „weitere Strafsteuer zu bezahlen“, Freitag will die SPÖ vor dem Kindergarten informieren.

Bürgermeister Rauter: Der „Schadenersatz“ spiele sich „außerhalb der Öffnungszeiten des Kindergartens ab, sei keine öffentlich-rechtliche, sondern eine zivilrechtliche“ Angelegenheit zwischen Gemeinde und Eltern. Mittlerweile ist dazu übrigens auch ein Brief Rauters an die Eltern ergangen.

Dass eine Verordnung erforderlich sei, stimmt jedenfalls nicht, wie eine Nachfrage des KURIER im Gemeindereferat ergab. Die Fakten: „Die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern zum Rechtsträger (Gemeinde, Anm. d. Red.) sind privatrechtlicher Natur“, heißt es in § 3, Abs. 5 des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes. Ob darin noch Platz für eine Verordnung sei, müsse erst geprüft werden, hieß es am Donnerstag, aber es sehe „eher nicht“ danach aus.

Ein Problem könnte sich allerdings auftun: Die Einhebung des Notfalltarifs wäre erst dann rechtlich völlig unbedenklich, wenn die Eltern davon schon bei Begründung des Vertragsverhältnisses mit der Gemeinde gewusst hätten, also bei Anmeldung der Kinder (§ 23, Abs. 1). Am Dienstag gibt es ein Gespräch der Gemeindeabteilung mit Rauter.
Laut Vize Heidenreich wurde der Tarif bisher dreimal eingehoben. Viel Aufwand für wenig Ertrag. Andererseits wird jetzt eine Frage geklärt, die vielleicht auch in vielen anderen der 170 Gemeinden diskutiert wird.

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