Rempler auf dem blauen Index

Stilles Betteln soll weiter erlaubt, aber aggressives verboten werden
Blauer LH-Vize Tschürtz will bis Ende des Jahres neues Gesetz.

Das Landes-Polizeistrafgesetz umfasst nur 14 Paragrafen, die spannen aber einen weiten Bogen vom Schutz des Gemeinschaftslebens vor "ungebührlicherweise störendem Lärm oder belästigendem Geruch" über Vorschriften für das "Halten gefährlicher Tiere" bis zur Regelung der Prostitution. Übertretungen werden verwaltungsrechtlich mit Strafen von 360 bis 7300 Euro geahndet, im Falle der Uneinbringlichkeit droht eine mehrwöchige Freiheitsstrafe.

Weil das Gesetz aus 1986 stammt und in vielem nicht mehr zeitgemäß sei, möchte der für Sicherheit zuständige FPÖ-Landeshauptmannvize Hans Tschürtz bis Ende des Jahres eine Reform. Auch die verantwortliche Abteilungsleiterin im Landhaus, Brigitte Novosel, ortet "dringenden Handlungsbedarf", weil viele Bestimmungen nur "dürftig geregelt" seien. Das reformierte Gesetz soll dann einen neuen Namen erhalten und Landessicherheitsgesetz heißen.

Inhaltlich dürfte es mit den Worten des blauen Frontmannes "vielfältig" bleiben, weniger wohlwollend könnte man auch von einer Fortsetzung des Sammelsuriums sprechen. Neben Präzisierungen bestehender Paragrafen sollen auch neue Tatbestände erfasst werden. Besonders wichtig sind Tschürtz der Schutz vor "unerwünschten Eingriffen in die sexuelle Sphäre" und das Eindämmen der aggressiven Bettelei, die auch im Burgenland zunehme. Das bestätigt auch die Polizei. Bettelei ist "sehr wohl ein Problem", sagte Landespolizeidirektor Martin Huber zum KURIER. Aus Ungarn seien zuletzt Bettler mit dem Zug nach Graz unterwegs gewesen, die dann auch im Südburgenland ausgeschwärmt seien.

Jenseits von Busen & Po

Was sexuelle Belästigungen betrifft, sollen all jene auf den Index kommen, die nicht ohnehin strafrechtlich verfolgt werden. Konkret etwa ungewollte Berührungen "am Oberschenkel oder am Hals". Ob die Abgrenzung zum Strafrecht nicht extrem schwierig werde, wollte der KURIER wissen. Die Polizei könne das schon beurteilen, glaubt Ex-Polizist Tschürtz. Noch haariger könnte es bei diversen Anstandsverletzungen werden, die Tschürtz ebenfalls abstellen möchte, zum Beispiel: "Wenn ich in ein Spital komme und dort hat sich eine Menschenmenge versammelt, die rempelt und mir den Zutritt verwehrt, muss man das unterbinden".

Es gehe darum, das Instrumentarium der Polizei zwischen den beiden Polen Organstrafe und Festnahme um "gelindere Mittel" zu erweitern, erläuterte Tschürtz-Mitarbeiter Christian Ries, ebenfalls gelernter Polizist. Aber das neue Gesetz müsse dennoch "kompakt und übersichtlich" bleiben.

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