Prozess um Scheinanmeldungen
Bei aller Routine, zu der Scheinanmeldungsprozesse mittlerweile abgekühlt sind, hin und wieder wird es doch noch hitzig, ein bisschen zumindest. „Sie haben ernsthaft geglaubt, das 11-jährige Mädchen zieht beim Herrn Pfarrer ein“, wollte Richterin Birgit Falb von dem fürs Meldewesen der Gemeinde Andau zuständigen Angeklagten wissen. „Ja“, blieb der seiner Verteidigungslinie treu, alle formalen Voraussetzungen seien erfüllt gewesen, der Unterkunftgeber habe unterschrieben – warum also hätte er zweifeln sollen.
Während sich der Gemeindebedienstete am Mittwochvormittag vor dem Schöffensenat im Landesgericht Eisenstadt des Amtsmissbrauchs „nicht schuldig“ bekannte, hatte der erstangeklagte frühere Andauer SP-Langzeit-Bürgermeister Matthias Gelbmann gleich zu Beginn seine Schuld eingeräumt. „Haben Sie gewusst, dass das Scheinanmeldungen sind“, hakte Falb nach. Gelbmann: „Ich habe gewusst, dass man das nicht tun sollte“.
Zwölf Kinder
Staatsanwalt Roland Koch, wie Falb längst geeicht in allen Untiefen augenzwinkernder Anmeldungen, wirft den Andauern vor, zwischen 2002 und 2011 zwölf ungarische Kinder im Volks- und Hauptschulalter zum Schein in der Grenzgemeinde gemeldet zu haben.
Warum, blieb unklar. Der von 1992 bis 2012 amtierende Gelbmann versicherte, die Hauptschule sei nie von Schließung bedroht gewesen. Er räumte zwar ein, dass „jeder Bürgermeister um Schüler kämpft“, aber eher habe er den ungarischen Nachbarn einen Gefallen tun und der Stimmung im Ort entsprechen wollen, die da lautete: „Warum sollen die Kinder nicht bei uns in die Schule gehen?“
Weil nicht alle Familien Verwandte oder Bekannte in Andau hatten, bei denen die Kinder „gemeldet“ werden konnten, wurden zwei Kinder im Gemeindeamt gemeldet. „Eine klassische Scheinanmeldung“, schloss Falb. Davon, so der Ex-Ortschef, hätte auch der Mitangeklagte gewusst. „Nein“, beharrte dieser, „wenn der Bürgermeister Unterkunft gewähren will, nehme ich das zur Kenntnis“.
Zur Befragung aller Unterkunftgeber und der ungarischen Eltern wurde der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt.
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