Prozess: 30 Monate für Vergewaltiger

Prozess: 30 Monate für Vergewaltiger
43-jähriger Steirer soll schwangere Freundin zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Er spricht mit leiser Stimme, den Blick zu Boden gerichtet. Der 43-jährige Steirer musste sich am Dienstag wegen Vergewaltigung, gefährlicher Drohung und Nötigung am Landesgericht Eisenstadt verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, seine Ex-Lebensgefährtin im Südburgenland ab März 2010 über 15 Monate hinweg zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.

Anfang 2010 sei die vierfache Mutter eine Beziehung mit dem Steirer eingegangen. "Als sie im März des Vorjahres schwanger wurde, hat der Angeklagte erstmals versucht, Druck auf sie auszuüben", so Staatsanwältin Karin Lückl. Er habe seine damalige Lebensgefährtin mehrmals wöchentlich zum Geschlechtsverkehr gezwungen, obwohl sie das nicht gewollt habe. "Er hat dabei seine körperliche Überlegenheit ausgenutzt und hat auch nicht von ihr abgelassen, als sie geweint oder wenn sie geblutet hat." Die heute 33-Jährige habe blaue Flecken und Blutungen erlitten. Um sie unter Druck zu setzen, soll ihr der 43-Jährige erzählt haben, dass er Kontakte zur Mafia habe. "Die werden kommen und dir und den Kindern etwas antun", soll er gedroht haben. Der Anwalt der Frau machte 20.000 Euro Schmerzensgeld für erlittene psychische und körperliche Schmerzen geltend.

Eifersucht? 

Der Steirer bekannte sich nicht schuldig. "Ich habe sie nie zu etwas gezwungen." 
"Der Herr Angeklagte wird als Ungeheuer hingestellt. Die Realität ist in diesem Fall eine ganz andere", sagte Verteidiger Farid Rifaat. Auslöser für die Beschuldigungen der Ex-Lebensgefährtin sei die Eifersucht auf eine andere Frau gewesen, argumentierte der Anwalt.

Die Frau habe den Angeklagten zunächst wegen Drogenmissbrauchs angezeigt. "Sie hat gedacht, er würde mit dieser Anzeige in Haft kommen", sagte Rifaat. Das Verfahren wurde eingestellt. Im Juni habe die 33-Jährige erstmals gesagt, dass sie vergewaltigt worden sei.

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Rauter sprach den Angeklagten in allen drei Punkten schuldig. "Der Senat geht davon aus, dass nicht alles so ist, wie es sie es geschildert hat. Zwischen den beiden hat es sehr wohl eine Beziehung gegeben, die nicht nur von Angst, sondern auch von Zuneigung geprägt war." Die Frau habe aber in mehreren Fällen für den Angeklagten zum Ausdruck gebracht, dass sie den sexuellen Kontakt nicht wolle, so der Richter. Der 43-Jährige wurde nicht rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft sowie zur Zahlung von 1000 € Schmerzensgeld verurteilt. Er erbat sich Bedenkzeit.

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