Pensionist soll Frau im Affekt erwürgt haben

Der Verdächtige musste mit einer Puppe vor Richterin und Staatsanwalt die Geschehnisse vorzeigen
Peter T. musste in seinem Haus die Tat vor der Richterin nachstellen. Noch kein Prozesstermin.

Der Wind peitscht über das Anwesen von Peter T. in Zuberbach, Bezirk Oberwart. Im Hof stehen Polizisten, Kriminalbeamte und die Justizwache. Peter T. wartet im Justizfahrzeug auf die Tatrekonstruktion. Am 22. Dezember 2016 soll er hier seine Lebensgefährtin Tiborne N. ermordet haben. Die Beamten bringen eine lebensgroße Puppe ins Haus, an ihr soll er dann die Tat beschreiben.

Als die Richterin samt Entourage eintrifft, muss auch Peter T. aussteigen, was dem 70-Jährigem sichtlich schwer fällt. Ein Justizwachebeamte stützt den Pensionisten und begleitet ihn ins Haus. Eineinhalb Stunden dauert die Rekonstruktion. "Man hat die Anspannung gemerkt, es hat ihn schon emotional sehr belastet", erklärt seine Strafverteidigerin Astrid Wagner. Er soll seine 58-jährige Frau niedergedrückt haben, dabei dürfte sie erstickt sein. Nachdem die Vorgänge der Tatnacht durchgespielt waren, ging es für Peter T. wieder zurück in die Justizanstalt Eisenstadt, wo er in Untersuchungshaft sitzt.

Wie der KURIER berichtet hat, wird der Mann beschuldigt am 22. Dezember 2016 zwischen 18 und 19 Uhr seine Frau erwürgt zu haben. Nach der Tat habe er eine Cousine angerufen, die schließlich die Polizei informierte. Peter T. ließ sich widerstandslos festnehmen.

Ein Streit zwischen den beiden soll eskaliert sein. "Er wollte, dass sie Ruhe gibt und hat in dem Moment nicht so weit gedacht, was passieren kann. Es war eine Affekttat", meint seine Anwältin. Sie geht davon aus, dass gegen ihren Mandanten eine Mordanklage erhoben wird. Derzeit warte man noch auf das Gutachten der Gerichtsmedizin.

Todesursache

Doch laut ersten Angaben dürfte "die Luftknappheit der Frau die Todesursache sein", erklärt die Anwältin. Wenn der Bericht der Tatrekonstruktion an die Gerichtsmedizin ergeht, werde das Gutachten fertiggestellt. Prozesstermin gibt es derzeit noch keinen.

Wird der 70-Jährige des Mordes schuldig gesprochen, kann der Strafrahmen von zehn bis zwanzig Jahre oder eine lebenslange Haftstrafe ausmachen. Der Pensionist werde trotz seiner schweren Zuckerkrankheit verhandlungsfähig sein, meint Astrid Wagner.

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