Pensionist klagt Gewinn mit Erfolg ein

Pensionist klagt Gewinn mit Erfolg ein
Ein Versandhaus gratulierte zur Ziehung des Glücksloses, überwies das Geld aber nicht. Jetzt wurde es dazu verurteilt.

Zwei Mal hat Franz Janeschitz aus Jennersdorf im Burgenland die "Gewinnzusagen" eines Versandhauses in den Papierkorb geworfen. Beim dritten Mal "hab' ich mir die Lupe genommen und das Kleingedruckte gelesen".

Da stand deutlich: "Herzlichen Glückwunsch! Es ist tatsächlich geschafft, Herr Janeschitz. Sie haben 21.700 Euro gewonnen." Der Pensionist bestellte bei dem Versand probeweise einen Rollkragenpullover um 22,95 Euro und forderte seinen Gewinn an. Freilich wurde nur der Pulli samt Erlagschein geschickt, vom Geldgewinn keine Spur.

Janeschitz war von Beruf Schuldnerberater und hat Jus studiert: "Ich kenn' mich ein bissl aus, das war ein klares Versprechen, und das ist für mich verbindlich." Trotzdem dachte er zunächst: "Das ist eh für die Katz'." Aber dann sah der 70-Jährige in einer Konsumentenschutz-Sendung im Fernsehen den Wiener Anwalt Gerold Beneder, der auf Prozesse gegen Gewinnspiele spezialisiert ist, ging zu ihm in die Kanzlei und brachte ihm "den ganzen Schmarren mit".

Gerichtskosten

Pensionist klagt Gewinn mit Erfolg ein

Janeschitz hat eine Rechtsschutzversicherung, und diese erklärte sich sogar bereit, im Fall einer Klage die Kosten bis zur zweiten Instanz zu übernehmen. "Ich bin kein Geldschinder", sagt der Pensionist, "aber dieser ausländische Versand will den Leuten auf primitive Art mit einem lappigen Prospekt Geld aus der Tasche ziehen. Denen soll das Handwerk gelegt
werden."

Anwalt Beneder habe "ganze Arbeit geleistet". Er klagte beim Versand Die schlanke Silhouette in Las Palmas, Spanien, den Gewinn ein, und das Landesgericht Eisenstadt sprach dem Gewinner in erster Instanz tatsächlich die 21.700 Euro zu.

Bei den Gewinnunterlagen, die Herr Janeschitz zugeschickt bekommen hatte, befand sich auch ein "Ziehungsprotokoll". Es bescheinigte die Anwesenheit eines Jurors, einer Kundenbetreuerin und je eines Herrn der Buchhaltung und der Direktion bei der Ziehung des Loses mit der Nummer 535.281. Genau dieses Los fiel auf Herrn Franz Janeschitz aus Jennersdorf. Dadurch "ist klar ersichtlich, dass eine rechtliche Bindung der beklagten Partei stattgefunden hat" (aus dem Urteil). Die "reißerische Ankündigung: Herzlichen Glückwunsch!" ergab laut Richterin Susanna Hitzel für den Kläger eindeutig den Eindruck, dass die Ziehung bereits stattgefunden und er bereits gewonnen hat. Er musste nichts weiter tun, als seinen Gewinn anzufordern und auf die Auszahlung zu warten.

Janeschitz bezweifelt, dass beim Versand in Spanien etwas einzutreiben sein wird. Und zunächst wird Die schlanke Silhouette wohl in Berufung gehen. Aber der Pensionist wollte zumindest ein Zeichen setzen.

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