Nur "Fassade" des Baus aus 1976 steht unter Denkmalschutz

Diskussion um Kulturzentrum KUZ Mattersburg dauert an
Bundesdenkmalamt schickt Bescheid

Auch nach einem Bescheid des Bundesdenkmalamtes (BDA) gehen die Diskussionen rund um den Umbau des Kulturzentrums Mattersburg weiter. Er könne die Entscheidung der Denkmalschützer nicht nachvollziehen, sagte Johann Gallis von der Plattform "Rettet das KUZ" am Freitag zum KURIER. Das BDA habe beim 1976 eröffneten ersten Kulturzentrum Österreichs nur unter Schutz gestellt, was "den Neubau nicht behindert". Es bleibe eigentlich nur eine Fassade bestehen.

Für Kulturlandesrat Helmut Bieler hingegen ist nach dem dreiseitigen Bescheid des Bundesdenkmalamtes der Weg für den Umbau endgültig frei. Das BDA hat in einem schon Mitte November eingelangten Schriftstück die "Erhaltung" (...) in "folgendem Umfang" verfügt: Die "Außenerscheinung des Nordtrakts (Festsaaltrakt) inklusive Brunnen an dessen Südseite (...) und der Steinblock mit Inschrift".

Mehrkosten

Der Bescheid sei rechtsgültig, Einsprüche wurden keine erhoben, sagte Bieler, der das BDA-Schriftstück Freitagvormittag mit Mattersburgs Bürgermeisterin Ingrid Salamon und Landtagspräsident Christian Illedits (alle SPÖ) präsentierte. Um die Auflagen des Bundesdenkmalamtes zu erfüllen, werde der ursprüngliche Plan "geringfügig adaptiert". In Summe würde die Umsetzung der Änderungen Mehrkosten von rund 1,5 Millionen Euro verursachen. Bisher war man davon ausgegangen, dass die umfassende Sanierung und Neugestaltung des Kulturzentrums durch das Wiener Architekturbüro Holodeck 8,3 Millionen Euro kosten werde. Baubeginn: 2017.

Gallis fordert indes weiter die Veröffentlichung eines von der Landesimmobiliengesellschaft Belig beauftragten Gutachtens. Seine Vermutung: Darin könnten weite Teile des KUZ für erhaltenswert erachtet werden.

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