„Nie Zweifel an Unschuld“
Mit Freisprüchen in „vollem Umfang“ endete am Mittwoch im Landesgericht Eisenstadt ein Betrugsprozess rund ums Seniorenzentrum in Strem. Es habe weder Täuschungs- noch Schädigungsvorsatz bestanden. Der Staatsanwalt hat drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Ich hatte nie Zweifel an unserer Unschuld“, sagte Amtsleiter Josef Weinhofer, der sich Seite an Seite mit dem früheren ÖVP-Bürgermeister Werner Trinkl gegen den Vorwurf wehren musste, Strem habe 2003 beim Land Wohnbaufördermittel für das Seniorenzentrum beantragt, obwohl die Gemeinde die nötigen Eigenmittel von 10 Prozent der Gesamtbaukosten von vier Millionen Euro nicht aufbringen hätte können.
„Natürlich hatten wir das Geld“, bekräftigte der Amtsleiter nach dem Spruch des Schöffengerichts unter Vorsitz von Richterin Birgit Falb – hin- und hergerissen zwischen der Freude über das glückliche Ende nach mehrjährigem Verfahren und der Bitterkeit angesichts mancher Demütigungen in dieser Zeit: „Schaden haben nur der Altbürgermeister und ich genommen.“
Dass die Gemeindeaufsicht seinerzeit ein „erhebliches finanzielles Risiko“ für die 1000-Einwohner-Gemeinde gesehen hatte, erklärt Weinhofer mit unterschiedlichen Blickwinkeln. Die Aufsicht betrachte nur den Zahlungsverlauf, nicht das Vermögen einer Kommune. „Strem hatte 2002 ein Reinvermögen von 4,3 Millionen €“, hatte der Amtsleiter schon am ersten Prozesstag im Juni deponiert.
Von den Bedenken der (schwarzen) Gemeindeabteilung wusste die (rote) Wohnbauförderstelle angeblich nichts, die Landesregierung genehmigte im Juli 2003 die Wohnbauförderung fürs Seniorenzentrum, einen Zinszuschuss für ein Bankdarlehen über 1,35 Millionen Euro. Die „fehlende Kommunikation“ der Abteilungen war schon 2009 einer von vielen Kritikpunkten im Bericht des Landesrechnungshofs – auch Quelle für die Staatsanwaltschaft. Zwischen diese damalige rot-schwarze Front im Land geriet letztlich auch das Seniorenzentrum Strem.
Nachdem am Mittwoch selbst die jetzige Leiterin der Wohnbauförderabteilung eingeräumt hatte, dass die Gemeinde Strem das laufende Darlehen bediene und das Land dafür Zinszuschüsse gewähre, plädierten die Verteidiger für ein rasches Prozessende. „Das Projekt ist aufgegangen, niemand geschädigt – Freispruch“, forderte Weinhofer-Anwalt Helmut Lenz und Werner Dax hätte „jede andere Entscheidung als Freispruch für Wahnsinn“ gehalten.
Wie zu bewerten sei, dass sich das Land dem Verfahren als Privatbeteiligter angeschlossen hat und rund 438.240 Euro Zinszuschüsse zurückfordert, blieb ungesagt. Das Gericht verwies das Land auf den Zivilrechtsweg.
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