Mann wollte Mädchen in Auto zerren

Mann wollte Mädchen in Auto zerren
Der Unbekannte packte die Schülerin, als sie laut zu schreien begann, ließ er von ihr ab. Die Ermittlungen der Polizei laufen.

Ermittlungstaktische Überlegungen der Kriminalpolizei sind der Grund, dass der Besorgnis erregende Vorfall erst jetzt bekannt wurde. In Königsdorf, Bezirk Jennersdorf, hatte bereits am 29. Februar ein Mann versucht, eine Zehnjährige in sein Auto zu zerren. Gegen 11.45 Uhr war das Mädchen auf dem Heimweg von der Volksschule gewesen, als ein Unbekannter sie am Handgelenk packte und Richtung Fahrzeug schleifte.

Erst als die Schülerin laut zu schreien begann, habe der Mann von ihr abgelassen und sei mit seinem Wagen geflüchtet, schildert Karin Hirczy-Hirtenfelder, Ermittlerin vom Landeskriminalamt Außenstelle Oberwart im KURIER-Gespräch. "Das Mädchen hat in dieser Ausnahmesituation absolut richtig reagiert."

Die Täter­beschreibung fällt jedoch äußerst vage aus: Der Unbekannte soll etwa 1,80 Meter groß und von mittlerer Statur sein, dunkle Haare haben und bei dem Überfall eine Sonnenbrille getragen haben. Bei dem Fahrzeug soll es sich um einen schwarzen Pkw mit abgeschrägtem Dach handeln. Das Kennzeichen konnte die Zehnjährige jedoch nicht erkennen. "Wir haben sofort eine Fahndung eingeleitet, sind mehreren Hinweisen nachgegangen und haben einige Verdächtige befragt. Eine Festnahme hat es aber noch nicht gegeben", erklärt Hirczy-Hirtenfelder.

Weitere Versuche von Kindesentführung habe es in der südburgenländischen Gemeinde nicht gegeben, dem Mädchen gehe es gut, so die Ermittlerin. Der Fall sei ihm bekannt, zu den näheren Umständen könne er jedoch nichts sagen, erklärt Franz Spirk, VP-Bürgermeister von Königsdorf, der versichert: "Durch den Vorfall ist die Bevölkerung noch mehr sensibilisiert, es herrscht erhöhte Aufmerksamkeit. Verdächtige Personen und auswärtige Fahrzeuge stehen nun bei uns unter genauer Beobachtung."

Sachdienliche Hinweise nimmt das Landeskriminalamt Burgenland, Außenstelle Oberwart, unter Tel. 059 133/1248 entgegen.

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