Land geht gegen Esterházy zum Höchstgericht

BILD zu OTS - Bühnenbild Oper im Steinbruch 2017 - Giuseppe Verdi: "Rigoletto" - Bühnenbild: Philippe Arlaud
Der Schritt diene nur der künftigen Rechtssicherheit und sei mit Esterhazy abgesprochen, hieß es

Vor rund drei Wochen haben das Land Burgenland und die Esterházy-Stiftungen verkündet, die jahrelangen Rechtsstreitigkeiten auf verschiedenen Ebenen zu beenden (der KURIER hat berichtet). Wenn das Land jetzt dennoch wieder vor Gericht zieht, wie der erst seit knapp drei Monaten amtierende Landesrat Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Dienstag bestätigte, ist das nur auf den ersten Blick ein Widerspruch. Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) soll für die Zukunft klären, wie Länder bei der Vergabe von Kulturförderungen zu verfahren haben.

Worum geht es?

Vor mehr als einem Jahr hatte der Esterházy-Ableger Arenaria Gmbh gegen das Land einen Prozess um vorenthaltene Förderungen für vier Opernproduktionen angestrengt und gewonnen. Das Land müsse Arenaria eine Million Euro samt Zinsen nachzahlen, beschied das Landesgericht Eisenstadt damals. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte das Urteil vor wenigen Wochen, verwies aber auch ausdrücklich auf die Möglichkeit einer ordentlichen Revision beim Höchstgericht. Diesen Weg beschreitet das Land nun – und bis zu einem OGH-Urteil bleibt auch die Zahlung der einen Million samt Zinsen auf Eis, wie dem KURIER aus dem Doskozil-Büro bestätigt wurde.

Begrenzte Mittel

Im Detail soll der OGH klären, ob es für die Verteilung eines begrenzten Kulturförderbudgets konkrete und für alle potenziellen Förderwerber transparente Richtlinien geben müsse, um sich nicht schon wegen deren Fehlens dem Vorwurf der Diskriminierung eines Werbers auszusetzen. Im Urteil des Landesgerichts hatte es dazu geheißen: Grundsätzlich lasse sich die Beschränktheit der Mittel bei noch nicht genau vorhersehbarer Bewerberanzahl gleichheitskonform dadurch bewältigen, dass man ein bestimmtes Fördervolumen unter allen in Betracht kommenden Förderwerbern aufteile oder unter allen Ansuchen die nach den Förderkriterien besten auswählt. Die Ablehnung einzelner Förderungswerber mit der Begründung, es würden für die konkrete Förderung Budgetmittel fehlen, verstoße hingegen gegen den Gleichheitsgrundsatz.

„Die Entscheidung dieser Rechtsfrage ist für die zukünftige Förderungsvergabepraxis in der gesamten Republik von Bedeutung, da eine Rechtsprechung dazu bisher fehlt“, ist der gelernte Jurist Doskozil überzeugt. Und dieser Schritt stehe „in keinem Widerspruch zum jüngst eingeschlagenen neuen Miteinander mit der Gruppe Esterhàzy“. Gerade die Schaffung von Rechtssicherheit solle dazu führen, dass „künftig keine neuen Differenzen mehr entstehen“. Man habe den Gang zum OGH auch mit Esterhàzy abgesprochen, hieß es.

Arenaria und Esterhazy "glauben nicht, dass eine erhebliche Rechtsfrage für die österreichische Rechtsordnung zu Entscheidung steht", hieß es in einer Stellungnahme von Esterhazy. Deshalb gehe man auch eher davon aus, dass der OGH auf das Gesuch zur Revision nicht eingehen werde. Man sei aber zuversichtlich, "dass der eingeschlagene Weg der guten Zusammenarbeit mit dem Land Burgenland uneingeschränkt fortgesetzt wird".

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