"Kino unter Sternen" stößt an Grenzen geltenden Rechts

2011 wurde das Stadtkino Eisenstadt geschlossen, seither ist die Landeshauptstadt ohne Kino
Lichtspielgesetz verlangt Aus um 23 Uhr. Aber Stadt glaubt ans Projekt und gewährt Förderung.

So rund der Eisenstädter Stadtbus läuft, so holprig kommt das zweite Prestigeprojekt der ÖVP-regierten Stadt voran – das Kino in der Innenstadt. Elf Monate sind seit der Präsentation durch Bürgermeister Thomas Steiner, Investor Anton Wagner und den Tiroler Kinobetreiber Mario Hueber vergangen. Das auf dem Parkplatz Osterwiese beim Kulturzentrum geplante Kinocenter mit vier Sälen und 540 Sitzplätzen um 4,5 Millionen Euro ist zum politischen Zankapfel vor der Kommunalwahl im Herbst geworden.

Zwischen Betreiber und Stadt einerseits und Anrainern andererseits regiert Misstrauen und im Behördenverfahren ist manche Skurrilität zu Tage getreten. Die geplante Eröffnung im heurigen Herbst ist Makulatur, Stadtchef Steiner rechnete zuletzt mit "Anfang des kommenden Jahres". Ob das realistisch ist? Das steht in den Sternen. Buchstäblich.

Neue Ängste und altes Gesetz

Das "Kino unter Sternen" sorgt unter den sieben Anrainern, die sich nur hinter vorgehaltener Hand äußern, für die größte Irritation. Zwei Verhandlungen zu Bau- und Gewerberecht hätten mehr Verwirrung gestiftet als Klarheit gebracht, klagen sie. Einwendungen gibt‘s auch vom Landesumweltanwalt und der Landesimmobiliengesellschaft.

Ein Freiluftkino für 110 Gäste auf dem Kinocenter-Dach sollte neben dem zentralen Standort zum Trumpf werden und die Landeshauptstadt vom Kino in Mattersburg und dem in Parndorf geplanten abheben. Erst im Behördenverfahren hätten die Betreiber Pläne für eine bis ein Uhr früh offene Café-Betrieb auf der Dachterrasse aufgetischt, heißt es. "Stimmt nicht" kontert Hueber. Der Gastronomiebetrieb sei von Anfang an geplant gewesen und für ihn so selbstverständlich und wirtschaftlich unverzichtbar, dass er ihn bei der Präsentation im Juni 2016 nicht eigens erwähnt habe. Dass auf der Dachterrasse "Partys gefeiert werden", sei falsch. Spätestens um 19.30 Uhr sei Schluss mit dem Cafébetrieb, dann starten die Filme.

Die könnten – je nach Sonnenuntergang und Filmlänge – aber bis Mitternacht dauern. Freilich schreibt das Lichtspielgesetz aus 1960 vor, dass Kinobetriebe "spätestens um 23 Uhr geschlossen werden" müssen. Bei bestehenden Kinos dürfte das "nicht so streng" kontrolliert werden, ist zu hören. Und in Eisenstadt? Man halte sich selbstredend ans geltende Gesetz "und wir werden uns das genau anschauen", sagt Stefan Eisner von der sicherheits- und verwaltungspolizeilichen Abteilung.

Hueber will aber am Projekt festhalten und auch keine Deadline für den Baubeginn setzen. Ein Rückzug wäre allenfalls persönlich motiviert, "wenn man sich irgendwann die Frage stellt, ob man sich das noch antut". Die Stadt glaubt offenbar ebenfalls noch ans Kino. Der Stadtsenat hat eine Wirtschaftsförderung für den Betreiber von 200.000 Euro beschlossen – so viel Bauzins zahlen die Projektwerber auch für 50 Jahre.

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