Keine gemeinsame Medizin gegen Ärztemangel

Landtagssitzung in Eisenstadt
Landtagsbeschluss. Jungärzte müssen fünf Jahre bleiben.

Heute steht die Kommunalpolitik auf dem Prüfstand, von Kalch bis Kittsee beginnen die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen mit dem vorgezogenen Wahltag. Gestern stand noch Landespolitik auf dem Programm, der Landtag trat zur ersten Sitzung nach der Sommerpause zusammen. Bürgermeister waren auch da stark vertreten, 12 der 36 Landtagsabgeordneten sind zugleich Ortschefs, dazu kommen noch einige "Vize". Und manch zentraler Punkt der Tagesordnung trifft auch den Lebensnerv der Kommunen.

Ein ÖVP-Dringlichkeitsantrag listete Maßnahmen im Kampf gegen den drohenden Ärztemangel am Land auf. Rund 145 niedergelassene Allgemeinmediziner ordinieren derzeit in den 171 Gemeinden. Aber 60 Prozent gehen bis 2025 in Pension.

Dissens und Konsens

Lobte ÖVP-Mandatar Christoph Wolf Gesundheitslandesrat Norbert Darabos ( SPÖ) zunächst, die Ideen der Volkspartei endlich übernommen zu haben, kam es am Ende wie so oft: Die rot-blaue Koalition änderte den schwarzen Antrag ab und erreichte eine Mehrheit, neben SPÖ und FPÖ stimmten auch die beiden LBL-Abgeordneten mit. Über die wesentlichen Eckpunkte hat der KURIER schon in der Vorwoche berichtet: 50.000 Euro erhalten Gemeinden vom Land bei Errichtung einer neuen Hausarzt-Praxis. Studenten bekommen 500 Euro monatlich, wenn sie danach zumindest fünf Jahre als Allgemeinmediziner im Burgenland bleiben. 1,3 Millionen Euro aus dem EU-Programm ELER stehen insgesamt bereit.

Die SPÖ beklagte, die ÖVP habe sich nur verweigert, weil man vom schwarzen Wissenschaftsminister das Ende der Zugangsbeschränkungen fürs Medizinstudium gefordert hatte. "Leider" beinhalte der Abänderungsantrag der Koalition "nicht mehr als inhaltsleere Forderungen an den Bund", entgegnete die ÖVP.

Am Vormittag herrschte Einstimmigkeit beim Spekulationsverbot, einem bis dato konfliktträchtigen Thema: Das Land darf künftig etwa "derivative Finanzgeschäfte" nur bei entsprechendem Grundgeschäft abschließen. Die ab 2003 fixierten Zinsswaps, aus denen dem Land bis 2014 ein Nachteil von 43,6 Millionen Euro entstand, wären laut Rechnungshof nicht mehr möglich.

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