Jugendliche verwüsteten Weingut

Das Husarenweingut in St. Georgen war Ziel von Vandalen; Chef Schmalvogl und Anwalt Supper (re.) am Tatort
Rund 400.000 Euro Schaden sollen junge Vandalen 2014 angerichtet haben; Warten auf Entschädigung.

Das Husarenweingut am Rande des Eisenstädter Stadtteils St. Georgen hat schon bessere Tage gesehen. Imposant ist das 1957 nach dem Vorbild kalifornischer Weingüter am Fuße des Leithagebirges errichtete Bauwerk aber allemal. Zumindest von außen. Im Inneren schaut es seit dem Besuch jugendlicher Vandalen im Juni 2014 aber ganz anders aus.

Damals ist ein gutes Dutzend Jugendlicher aus dem Großraum Eisenstadt über die Lkw-Zufahrt mehrmals ins meist leerstehende Gebäude eingedrungen, erinnert sich Werner Schmalvogl, Geschäftsführer der Husaren Weingut Burgenland BetriebsgesmbH, beim KURIER-Lokalaugenschein. Seit 2010 ist die Weinproduktion eingestellt und es läuft nur noch der Weinhandel – deshalb ist auch nicht täglich jemand im Haus. Die Burschen haben sich im weitläufigen Gebäude "ausgetobt", ergänzt Schmalvogls Rechtsanwalt Christian Supper. Sie versprühten den Inhalt eines Feuerlöschers im Büro, zogen eine Graffiti-Spur durchs Haus und traten wahllos Türen ein – "obwohl die Türen nicht einmal versperrt waren", sagt Schmalvogl kopfschüttelnd. In den Swimmingpool gossen sie Benzin und zündeten ihn an...

Feuriges Finale

Es kam aber noch schlimmer: Zwei Burschen aus der Gruppe kehrten am 29. Juni 2014 an den Tatort zurück. Die damals knapp 15 und 16 Jahre alten Jugendlichen fanden gelagerte Zündholzschachteln und veranstalteten damit ein "feuriges Schauspiel". Als die Flammen in einem der Räume aber immer höher loderten, bekamen sie es offenbar mit der Angst zu tun und wollten den Brandherd unter Zuhilfenahme eines Feuerlöschers eindämmen. In der irrigen Annahme, das sei ihnen gelungen, zogen sie von dannen – bald darauf schossen die Flammen aber wieder in die Höhe. Ein Passant bemerkte den Rauch und alarmierte die Feuerwehr. Für Supper handelt es sich um das "fahrlässige Herbeiführen einer Feuersbrunst" (§ 170, StGB). Behaupteter Schaden: Rund 400.000 Euro.

Die Jugendlichen wurden allesamt ausgeforscht, die meisten kamen mit einer Diversion davon. Im Strafverfahren seien sie "gestreichelt worden", formuliert Rechtsanwalt Supper: "Eine Hauptverhandlung vor Gericht hat es nie gegeben".

Schmalvogl beschritt daraufhin den Zivilrechtsweg. Die meisten Verfahren mit kleineren Beträgen sind bereits erledigt.

Offen ist noch der größte Brocken: Die beiden Haupttäter haften "solidarisch" für die rund 400.000 Euro, erklärt Supper. Gegen einen der beiden ist ein Versäumungsurteil ergangen, er ließ die Frist für die Klagebeantwortung verstreichen und hat das Urteil damit akzeptiert – Geld hat Schmalvogl aus diesem Titel bis dato aber noch keines gesehen. Der zweite Zündler hat das Klagebegehren hingegen bestritten. Jetzt ist ein Gutachter am Zug, der die genaue Schadenssumme feststellen soll.

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